Regiotauschnetz e.V.

Tauschregeln


Der Mensch lebt nicht aus sich selbst heraus. Er hat Zeit seines Lebens Bedürfnisse, die er nur durch das Zusammenwirken mit anderen Menschen befriedigen kann. Wie sich diese Zusammenarbeit ausgestaltet, hängt eng mit den Bedingungen zusammen, unter denen die Menschen handeln. Diese Bedingungen werden nur zu einem Teil durch unveränderliche, natürliche Faktoren bestimmt. Ein wesentlicher Teil bestimmt der Mensch selbst, indem er sich eine (Wirtschafts-)Ordnung gibt und Regeln aufstellt. Auch ein Tauschsystem braucht solche Regeln, allerdings hat der Einzelne in einem überwiegend lokal orientierten Tauschsystem mehr Möglichkeiten Einfluss zu nehmen als in einer globalisierten Wirtschaftsordnung. Ein Wirtschaftssystem sollte sich den Bedürfnissen der Menschen anpassen und nicht umgekehrt. Hierin liegt die besondere Chance von Tauschsystemen.

Die hier vorliegenden „Tauschregeln“ sind eine Geschäftsordnung des Vereins Regiotauschnetz e.V. mit Sitz in Kandel / Pfalz. Sie regeln neben der Vereinssatzung die Vereins- und Tauschaktivitäten. Da der Verein Regiotauschnetz e.V. auch neue Konzepte umzusetzen versucht, wird immer wieder eine Anpassung dieser Regeln an die Praxis erforderlich sein. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung. Sollten einzelne Bestimmungen der Tauschregeln unwirksam sein, so wird die sinngemäße Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

 1. Organisation

Ein Tauschsystem steht vor der Herausforderung, die zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen seiner Teilnehmerinnen und Teilnehmer miteinander in Einklang zu bringen. Dies gilt um so mehr, wenn sich das Tauschsystem nicht mehr nur auf einen bestimmten Ort beschränken soll. Soll es dennoch richtig funktionieren, sind klare Organisationsstrukturen notwendig.

Der Verein Regiotauschnetz e.V. versteht sich als eine gemeinnützige Organisation, die regionale und lokale Vereins- und Tauschaktivitäten miteinander durch ein einheitliches Informations- und Verrechnungssystem vernetzt. Als Verein verfügt Regiotauschnetz e.V. über eine Satzung und einen gewählten Vorstand. Neben dem Vorstand sind die Regionalversammlung und die Lokalversammlungen der Ortsgruppen bzw. der lokalen Tauschgruppen weitere Entscheidungsorgane des Vereins.

Die Satzung bildet als Vereinsverfassung die Grundlage für alle Entscheidungen im Verein Regiotauschnetz e.V. Sie enthält alle wesentliche Angaben über den Zweck, die Mitgliedschaft und die Organe des Vereins. Neben der Satzung dient eine spezielle Geschäftsordnung, die hier vorliegenden Tauschregeln, als weitere wichtige Entscheidungsgrundlage. Über Änderungen der Satzung und der Tauschregeln entscheidet die Regionalversammlung. Der Vorstand darf Änderungen der Tauschregeln vornehmen, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen. Das Verfahren dafür ist in der Satzung festgelegt.

Der Vorstand führt als ausführendes Organ die Geschäfte des Vereins. Er besteht laut Satzung aus mindestens 3 Personen und wird von der Regionalversammlung gewählt. Die Regionalversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan des Vereins. Sie findet mindestens einmal jährlich statt und entscheidet über alle wesentlichen Vorgänge im Verein. Die Lokalversammlungen dienen als Entscheidungsorgan von Mitgliedern, die räumlich nahe beieinander wohnen und eine lokale Tauschgruppe bilden. Laut Satzung können Lokalversammlungen Beschlüsse fassen, die vor allem den lokalen Bereich betreffen.

Jedes Mitglied wird beim Eintritt einer lokalen Tauschgruppe zugeordnet. Das Mitglied kann aber jederzeit seine lokale Tauschgruppe frei wählen. Lokale Tauschgruppen können gebildet werden, wenn mindestens 7 Mitglieder sich zu solch einer Tauschgruppe zusammenschließen. Es soll aber nicht mehr als eine Gruppe an einem Ort oder in einem Ortsteil geben.

Der Verein Regiotauschnetz e.V. unterhält ein Informations- und Verrechnungssystem, das auf einer netzwerkartigen Struktur mit Clearing- und Buchungsstellen aufbaut. Grundlage für die Verrechnung von Dienst- und Sachleistungen im Verein ist eine Tauschwährung.

Die Tauschwährung stellt eine künstliche Verrechnungseinheit (VE) dar. Ihr Name kann von den lokalen Tauschgruppen frei gewählt werden, untersteht jedoch ansonsten den einheitlichen Bedingungen des Verrechnungs- bzw. Tauschsystems des Vereins. Wurde kein eigener Name gewählt, gilt die Bezeichnung „Talent“ (abgekürzt: „Tt.“). Die Verrechnungseinheiten stellen ein Tauschmittel dar, das von der Tauschgemeinschaft dem Einzelnen als Anerkenntnis seiner erbrachten Leistung bei Einhaltung der Bedingungen (Satzung und Tauschregeln) zum Zwecke des Eintauschens einer Gegenleistung überlassen wird. Einen Anspruch auf eine solche Gegenleistung kann es jedoch nicht geben. Zwischen der Tauschwährung und der offiziellen Währung besteht kein unmittelbares Verhältnis, dennoch wird bei Waren und gewerblichen Dienstleistungen ein Umrechnungskurs von 1 zu 1 zum Euro empfohlen.

Buchungsstellen werden von einer lokalen Tauschgruppe geführt und befinden sich möglichst in der Nähe der Mitglieder. Sie erfassen Daten wie Mitgliederadressen, Markteinträge und Buchungsaufträge mit Hilfe eines Computers. Diese Daten werden in regelmäßigen Abständen einer Clearingstelle elektronisch übermittelt und dort weiterverarbeitet.

Die Clearingstelle überträgt alle eingehenden Adressdaten, Markteinträge und Buchungsaufträge in eine Datenbank und erstellt aus den zusammengefassten Daten fertige Adress- und Marktlisten sowie Kontoauszüge. Die aufbereiteten Daten werden den Mitgliedern entweder direkt (sofern sie über eine E-Mail-Adresse verfügen) zugesandt oder können von der nächstgelegenen Buchungsstelle als ausgedrucktes Dokument gegen Kostenerstattung abgeholt werden. Die Buchungsstellen bekommen ebenfalls fertige Adress-, Markt- und Buchungslisten zugesandt.

Durch weitgehende Transparenz der Entscheidungsstrukturen und Beteiligungsmöglichkeiten soll die Mitwirkung der Mitglieder an der Verwirklichung der Vereinszwecke erleichtert werden. Die Aufgaben des Vereins werden daher in einem Organisationsplan zusammengefasst, der im passwortgeschützten Bereich im Internet den Mitgliedern zugänglich ist. Der Organisationsplan wird vom Vorstand verwaltet und enthält alle geplanten Vereinsaktivitäten, die vom Vorstand, von der Regionalversammlung und von den Lokalversammlungen beschlossen wurden. Er enthält eine Beschreibung der Aufgaben, eventuell Termine, Ort und die Namen derjenigen, die sich zur Erfüllung der Aufgabe bereit erklärt haben. Der Organisationsplan dient als Grundlage für die Abrechnung von Organisationsaufgaben über die Gemeinschaftskonten. Jede Organisationsaufgabe ist mit einer Organisationsnummer (ONR) versehen. Sie muss zwingend für die Abrechnung über die Gemeinschaftskonten angegeben werden.

Veranstaltungen des Vereins werden in einem Veranstaltungskalender im Internet veröffentlicht, der ganz oder in Auszügen (z.B. beschränkt auf nur die lokalen und regionalen Veranstaltungen) auch per E-Mail versandt werden kann.

Zu den Gemeinschaftskonten des Vereins zählen das Systemkonto und die Projektkonten sowie sonstige Verwaltungs- und Sonderkonten. Angaben über den Stand und den Verlauf sowie über Einnahmen und Ausgaben dieser Gemeinschaftskonten werden in einem Geschäftsbericht im passwortgeschützten Bereich im Internet regelmäßig veröffentlicht.

Der Verein Regiotauschnetz e.V. verfolgt gemeinnützige Zwecke. Der Verwaltungsaufwand des Tauschnetzes soll dabei so gering wie möglich gehalten werden, damit ein möglichst großer Teil der Einnahmen in Verrechnungseinheiten unmittelbar sozialen, ökologischen, kulturellen und Bildungsprojekten zufließen kann. Diese Projekte sollen dazu dienen, das mitverantwortliche Handeln des Einzelnen vor Ort zu unterstützen. Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert, sich an diesen Projekten zu beteiligen.

 2. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Verein Regiotauschnetz e.V. ist für jede natürliche oder juristische Person möglich, die bereit ist die Satzung und die Tauschregeln des Vereins anzuerkennen. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters, der die Haftung übernimmt. Bei nicht rechtsfähigen Vereinen muss ein(e) persönlich haftende(r) Vertreter/in stellvertretend die Mitgliedschaft erklären. Bei juristischen Personen wie im Handelsregister eingetragene Firmen oder im Vereinsregister eingetragene Vereine ist der Eintrag zu nennen.

Für den Eintritt in den Verein Regiotauschnetz e.V. ist ein Aufnahmeantrag schriftlich auszufüllen, der entweder an eine Buchungsstelle oder direkt an die Geschäftsstelle des Vereins gerichtet werden kann. Der Aufnahmeantrag kann auch auf elektronischem Wege über das Anmeldeformular auf der Homepage des Vereins erfolgen. Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises (Vorderseite mit Personalausweisnummer genügt) beizufügen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Er gilt als angenommen, wenn eine Aufnahmebestätigung erfolgt.

Mit dem Eintritt in den Verein Regiotauschnetz e.V. erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass seine Adress- und Kontodaten (Daten des Tauschring-Kontos) sowie Markteinträge in einer Datenbank elektronisch verwaltet und zum Zweck der Kontaktaufnahme an andere Mitglieder weitergegeben werden. Dazu werden Vor- und Nachname, ggf. Titel, Postanschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse sowie die Nummer des Tauschring-Kontos (Kto.), der Guthaben-Stand und die Forderungen und Verbindlichkeiten in der Datenbank gespeichert und in Adresslisten wiedergegeben. In der Datenbank werden zusätzlich das Geburtsdatum, der Geburtsort und die Personalausweisnummer sowie alle Buchungen der Mitglieder gespeichert. Die Adresslisten werden per E-Mail versandt und in einem passwortgeschützten Bereich im Internet veröffentlicht. Adresslisten können je nach Bedarf auch nur in Auszügen, z.B. beschränkt auf den lokalen Bereich oder auf neue Mitglieder, per E-Mail versandt werden.

Die Adress- und Kontodaten der Mitglieder unterliegen dem Datenschutz. Die Mitglieder dürfen diese Daten ausschließlich nur zur Kontaktaufnahme und zur Anbahnung von Tauschgeschäften oder sonstigen Vereinsaktivitäten unter Beachtung der Satzung und der Tauschregeln verwenden und nicht an Dritte weitergeben. Adressdaten werden bis zu 2 Jahre nach dem Ausscheiden eines Mitglieds gespeichert, Buchungen bis zu 10 Jahre.

Der Austritt aus dem Verein Regiotauschnetz e.V. erfolgt durch die schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand, durch Ausschluss, durch den Tod einer natürlichen Person oder durch den Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen. Die Austrittserklärung kann an eine Buchungsstelle oder an die Geschäftsstelle des Vereins gerichtet werden.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Quartals, d.h. zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres. Das Mitglied verpflichtet sich mit seiner Austrittserklärung dazu, ab diesem Zeitpunkt keine Tausch-Schecks mehr auszustellen, sofern es nicht mehr über ein ausreichendes Verrechnungsguthaben auf seinem Guthaben-Konto verfügt.

Das Mitglied verpflichtet sich ab dem Zeitpunkt der Austrittserklärung zum sofortigen Ausgleich von Verbindlichkeiten gegenüber anderen Mitgliedern und gegenüber dem Verein, sofern es sich nicht um Beitragsverbindlichkeiten handelt. Kann dies nicht mit Dienst- oder Sachleistungen erfolgen, ist der Ausgleich in Geld vorzunehmen.

Schwere Verstöße gegen die Satzung und gegen die „Tauschregeln“ des Vereins sowie vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung des Vereins oder anderer Mitglieder können den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben. Das Ausschlussverfahren ist in der Satzung festgelegt.

Die Beendigung der Mitgliedschaft führt zum Verfall eines verbleibenden Verrechnungsguthabens und ausstehender Forderungen des Mitglieds zu Gunsten des allgemeinen Ausgleichskontos des Vereins, sofern das Mitglied nicht zuvor etwas Anderes bestimmt hat. In diesem Fall muss das Mitglied spätestens zusammen mit seiner Austrittserklärung einen entsprechenden Buchungsauftrag erteilen. Eine Auszahlung von Verrechnungseinheiten in Geld ist generell ausgeschlossen. Beitragsverbindlichkeiten in Verrechnungseinheiten werden dem Mitglied bei Austritt erlassen.

Das allgemeine Ausgleichskonto (Kto. 1950) wird vom Vorstand verwaltet und dient der Absicherung von möglichen Forderungsausfällen. Mitglieder, die nicht mehr mit dem Ausgleich ihrer Forderungen rechnen können, können zur Abwendung von Härten auf Antrag bis zur Hälfte ihres Schadens von diesem Ausgleichskonto ersetzt bekommen.

Eine Vereinsauflösung des Vereins Regiotauschnetz e.V. kann laut Satzung nur von 3/4 aller Mitglieder beschlossen werden, wobei die Zustimmung schriftlich eingeholt werden kann. Sollte das Verrechnungssystem des Vereins eines Tages beendet werden, verfallen alle Guthaben in Verrechnungseinheiten sowie die entsprechenden Schulden des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern. Forderungen und Verbindlichkeiten unter den Mitgliedern bleiben jedoch auch nach Beendigung des Vereins bestehen und können in diesem Fall ohne Einhaltung einer Frist eingefordert werden.

Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Euro zu zahlen. Dieser beträgt 10,– Euro für Einzelpersonen, Gruppen (Paare, Familien) und juristische Personen. Geringverdienende (Studenten, Rentner, Arbeitslose und andere Personen mit wenig Geld) zahlen einen verminderten Beitrag von 5,– Euro pro Jahr. Der Mitgliedsbeitrag in Euro wird zu Beginn der Mitgliedschaft und danach zum Anfang eines jeden Jahres fällig. Beginnt die Mitgliedschaft ab Oktober eines Jahres, gilt der Beitrag auch für das nächste Jahr. Der Mitgliedsbeitrag in Euro kann auf Antrag ganz oder teilweise auch in Verrechnungseinheiten bezahlt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

Neben dem Mitgliedsbeitrag in Euro ist zusätzlich ein Aktivbeitrag zu entrichten. Mitglieder unter 18 Jahren zahlen den halben Aktivbeitrag. Dieser Aktivbeitrag kann entweder in Verrechnungseinheiten an das Systemkonto des Vereins bezahlt oder direkt als Organisations- oder Projektarbeit geleistet werden. Er wird pro Quartal jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres erhoben. Für neue Mitglieder beginnt die Beitragserhebung erst ab dem darauffolgenden Quartal, wenn sie Einnahmen von insgesamt mindestens 20,– Verrechnungseinheiten auf ihrem Guthaben-Konto erzielt haben.

Kann ein Mitglied den Aktivbeitrag mangels eingehender Verrechnungseinheiten nicht entrichten, wird dieser als Beitragsverbindlichkeit gegenüber dem Systemkonto des Vereins notiert, jedoch höchstens bis zur Höhe eines Aktivbeitrags. Bei eingehenden Verrechnungseinheiten werden Beitragsverbindlichkeiten gegenüber anderen Verbindlichkeiten zuerst beglichen.

Über die Höhe des Aktivbeitrags entscheidet die Regionalversammlung. Zurzeit gilt ein Aktivbeitrag von mindestens 10,– Verrechnungseinheiten für Erwachsene und 5,– Verrechnungseinheiten für Jugendliche unter 18 Jahren. Paare und Familien mit einem Tauschnetz-Konto zahlen nur einen Aktivbeitrag. Zudem gibt es ein Guthaben-Limit von 250,– Verrechnungseinheiten. Wird diese Grenze zum Ende eines Quartals überschritten, erhöht sich der Aktivbeitrag je angefangene 25,– Verrechnungseinheiten über dem Guthaben-Limit zusätzlich um 1,– Verrechnungseinheit. Z.B. wird bei einem Guthaben von 300,– Verrechnungseinheiten zum Ende eines Quartals ein Aktivbeitrag von 12,– Verrechnungseinheiten zu Beginn des folgenden Quartals berechnet.

Kann ein Mitglied auf Grund von Alter, Behinderung, Krankheit oder aus familiären Gründen (Betreuung von Kindern unter 12 Jahren, Pflege von Angehörigen) bei gleichzeitig Einnahmen von weniger als 50,– Verrechnungseinheiten pro Vierteljahr keinen Aktivbeitrag leisten, kann der Vorstand über eine Beitragsbefreiung entscheiden.

Die Verfolgung seiner Vereinszwecke finanziert der Verein Regiotauschnetz e.V. überwiegend durch sein Verrechnungssystem. Dazu erhält das Systemkonto (Kto. 1000) einen Überziehungsrahmen bzw. so genannte  „Schöpfungsrechte“. Über die Höhe der Schöpfungsrechte entscheidet die Regionalversammlung. Zurzeit darf das Systemkonto je eingerichtetes Mitglieds-Konto bis zu 100,– Verrechnungseinheiten ins Minus gehen.

Der vierteljährliche Aktivbeitrag der Mitglieder wird vom Systemkonto eingezogen und dient unmittelbar der Schuldentilgung. Das Systemkonto geht folglich mit seinen Ausgaben für die Erfüllung der Vereinszwecke in Vorleistung. Die so entstandenen Schulden werden anschließend von den Tauschnetz-Mitgliedern über ihren Aktivbeitrag wieder abgetragen, so dass alle Mitglieder für die Dauer ihrer Mitgliedschaft an der Erfüllung der Vereinszwecke beteiligt werden, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Zwecke verfolgt wurden.

Der Verein Regiotauschnetz e.V. darf entsprechend den Beschlüssen des Vorstandes und der Regional­versammlung den Projektkonten Soziales (Kto. 1100), Umwelt (Kto. 1200), Kultur (Kto. 1300) und Bildung (Kto. 1500) Guthaben aus den Schöpfungsrechten des Systemkontos gutschreiben, auch wenn die Mitglieder die dadurch entstandenen Schulden durch ihren Aktivbeitrag wieder abtragen müssen.

Da die Tauschnetz-Mitglieder ihren Aktivbeitrag nur bezahlen können, wenn sie über ein ausreichendes Guthaben verfügen, werden die Schulden des Systemkontos mit der Zahl der Mitglieder zwangsläufig steigen müssen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass bei wachsender Mitgliederzahl die Schulden des Systemkontos auch nicht getilgt zu werden brauchen. Lediglich bei sinkender Mitgliederzahl müssen die Ausgaben des Systemkontos gegenüber den Einnahmen verringert werden, um die Schulden abbauen und die geringeren Schöpfungsrechte einhalten zu können.

Die Schöpfungsrechte des Systemkontos sollen zu 1/3 (20 %) für regionale und zu 2/3 (40 %) für lokale Aufgaben genutzt werden. Weitere 40 % der Schöpfungsrechte sollen nach Möglichkeit als Mindestreserve für etwaige Sonderfälle ungenutzt bleiben.

Die lokalen Tauschgruppen dürfen bis zu 40 % der Schöpfungsrechte des Systemkontos für die Bezahlung von Organisations- oder Projektarbeit ihrer eigenen Mitglieder verwenden. Dazu gehören z.B. lokale Aufgaben wie das Organisieren von Ortstreffen, die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort, die Betreuung der eigenen Mitglieder und die Verwaltung der eigenen Buchungsstelle. Ausgabebeschlüsse für Leistungen von Mitgliedern anderer Tauschgruppen bedürfen vorab der Zustimmung durch den Vorstand oder durch die Regionalversammlung.

Übernehmen lokale Tauschgruppen darüber hinaus auch regionale Aufgaben, die vom Vorstand oder von der Regionalversammlung beschlossen wurden, dürfen sie insgesamt bis zu 60 % der Schöpfungsrechte nutzen.

Die Nutzung der Schöpfungsrechte wird an Hand der Höhe der Guthaben der Mitglieder einer lokalen Tauschgruppe errechnet. Verfügen die Mitglieder einer Tauschgruppe im Durchschnitt ein Guthaben von 40,– Verrechnungs­einheiten, ist die 40-Prozent-Grenze bereits erreicht. Steigen die Guthaben auf durchschnittlich 60,– Verrechnungseinheiten, ist die 60-Prozent-Grenze erreicht.

Übersteigen durch die Ausgaben einer lokalen Tauschgruppe die Guthaben der Mitglieder dieser Tauschgruppe die 40-Prozent- oder gar die 60-Prozent-Grenze, werden alle weiteren lokalen Ausgaben über eine prozentuale Umlage-Quote auf die Guthaben der Mitglieder dieser lokalen Tauschgruppe zu Beginn des folgenden Quartals umgelegt. Davon ausgenommen sind Ausgaben, die vom Vorstand oder von der Regional­versammlung beschlossen werden.

Haben z.B. die Mitglieder einer lokalen Tauschgruppe lediglich lokale Aufgaben erfüllt und dadurch bzw. durch den Zufluss von Verrechnungseinheiten aus anderen Tauschgruppen im Durchschnitt ein Guthaben von 40,– Verrechnungseinheiten erreicht, dürfen keine weiteren lokalen Ausgaben von der Lokalversammlung mehr beschlossen werden. Die lokalen Schöpfungsrechte erweitern sich allerdings, wenn weitere Mitglieder für die lokale Tauschgruppe geworben werden. Zudem führt die Einziehung des vierteljährlichen Aktivbeitrags ebenfalls wieder zu freiwerdenden Schöpfungsrechten, weil sich dadurch die Guthaben der Mitglieder verringern. Auch der Abfluss von Verrechnungseinheiten an Mitglieder anderer Tauschgruppen erhöht die freien Schöpfungsrechte für die lokale Tauschgruppe. Lokale Tauschgruppen, die in ihrer Mitgliederzahl nicht mehr wachsen, müssen sich auf Dauer aus den Einnahmen des Aktivbeitrags ihrer Mitglieder finanzieren (Prinzip der Nachhaltigkeit).

Übersteigen die Gesamtausgaben des Tauschnetzes die Schöpfungsrechte des Systemkontos (Zustand der Überschöpfung), sind die Mehrausgaben zu Beginn des folgenden Quartals mit einer prozentualen Umlage-Quote auf Guthaben aller Tauschnetz-Mitglieder umzulegen.

Jedes Mitglied hat Anspruch darauf, seinen Aktivbeitrag auch in Organisations- oder Projektarbeit zu leisten. Mögliche Aufgaben sind dem Organisationsplan des Vereins zu entnehmen, der im passwortgeschützten Bereich im Internet veröffentlicht wird. Der Organisationsplan kann auch ganz oder in Auszügen per E-Mail zugesandt werden. Neben den Lokalversammlungen kann auch der Vorstand lokale Organisationsaufgaben direkt vergeben.

Der Verein Regiotauschnetz e.V. kann seine Zwecke nur durch möglichst viele aktive Mitglieder verfolgen. Dazu müssen auch neue Mitglieder geworben werden. Die beste Mitgliederwerbung ist diejenige durch Mitglieder. Auf diese Weise kommen neue Mitglieder in den Verein, die von vorneherein über Kontakte verfügen und deren Angebote und Nachfragen auch besser zum bestehenden Tauschmarkt passen. Um die Mitgliederwerbung durch Mitglieder zu fördern, gibt es eine Art „Werbeprämie“: Das werbende Mitglied erhält die beiden ersten gezahlten Aktivbeiträge eines geworbenen neuen Mitglieds, es sei denn, das neue Mitglied wurde im Zusammenhang mit bezahlten Aktivitäten (Veranstaltungen, Vorträge, Verwaltung etc.) des Vereins Regiotauschnetz e.V. geworben. Bei einem Aktivbeitrag von 10,- Verrechnungseinheiten pro Vierteljahr sind das 20,- Verrechnungseinheiten, sofern das neue Mitglied über entsprechende Einnahmen verfügt. Wichtig ist also, dass das neue Mitglied auch aktiv am Tauschnetz teilnimmt und seinen Aktivbeitrag bezahlt. Ein neues Mitglied kann die ersten beiden Werbeprämien sofort erhalten, auch wenn die Aktivbeiträge noch nicht bezahlt wurden.

Nur wer seinen Aktivbeitrag geleistet hat, erhält Zugang zum passwortgeschützten Bereich für Mitglieder im Internet und darf Kontaktadressen anderer Mitglieder erhalten.

3. Tauschen

Über das Informations- und Verrechnungssystem des Vereins können sowohl Dienstleistungen als auch Waren getauscht werden. Angebote und Nachfragen sind für die Mitglieder nicht bindend, sondern freibleibend und unverbindlich. Die Tauschpartner/innen handeln allein unter sich aus, wann und wie eine Leistung zu erbringen ist.

Bei Dienstleistungen empfehlen wir als Richtwert 10,– Verrechnungseinheiten pro Stunde, sofern es sich um einfache, nicht professionell bzw. gewerblich erbrachte Leistungen handelt. Dieser Richtwert gilt als vereinbart, wenn vor einem Tauschvorgang nichts Anderes ausgemacht wurde. Grundsätzlich können aber die Tauschpartner/innen den Tauschpreis selbst frei aushandeln. Dies muss vor dem Erbringen einer Dienstleistung geschehen. Ferner ist auch vorab zu klären, ob Euro-Anteile z.B. für Materialkosten oder Fahrgeld zu zahlen sind. Euro-Kosten können nicht über das Verrechnungssystem verbucht werden. Möchte der/die Anbieter/in einer Dienstleistung von vorneherein vom Richtwert von 10,– Verrechnungseinheiten pro Stunde abweichen, muss dies aus seinem/ihrem Angebot deutlich hervorgehen. Es reicht dabei aus, wenn das Angebot z.B. unter einer Rubrik „Gewerblich“ erscheint. In diesem Fall kann der/die Anbieter/in auch einen Euro-Anteil für seine Leistung verlangen, jedoch darf der Verrechnungsanteil nicht weniger als 10 % betragen.

Bei Waren, die innerhalb des Tauschnetzes angeboten werden, empfehlen wir einen Umrechnungskurs von 1 zu 1 zum Euro, d.h. ein Euro entspricht einer Verrechnungseinheit. Aber auch hier gilt, dass der Tauschpreis zwischen den Tauschpartner/innen frei ausgehandelt werden kann. Grundsätzlich verantwortlich für den Tauschpreis sind die Tauschpartner. Der Mindestanteil an Verrechnungseinheiten soll nicht weniger als 10 % betragen.

Ausschluss von Geldgeschäften: Die Nutzung der Einrichtungen und Veranstaltungen des Vereins Regiotauschnetz e.V. darf nicht dazu benutzt werden, um reine Geldgeschäfte anzubahnen oder darüber abzuwickeln.

Angebote und Nachfragen der Mitglieder werden in einer Marktliste veröffentlicht, die auch Nicht-Mitgliedern u.a. über das Internet zugänglich gemacht wird. In der Marktliste erscheinen neben dem Titel (wird hervorgehoben) und laufendem Text auch Angaben zu Postleitzahl und Ort des Anbieters sowie eine Anzeigennummer (ANR). In den Marktlisten nur für Mitglieder erscheint zusätzlich auch die Kontonummer (Kto.) des Inserenten. Die Marktliste wird je nach Bedarf mindestens einmal im Monat aktualisiert. Sofern das Mitglied über eine E-Mail-Adresse verfügt, kann die aktuelle Marktliste ganz oder in Auszügen (z.B. beschränkt auf die Markteinträge im lokalen Bereich oder auf neue Markteinträge) per E-Mail zugesandt werden. Gegen Kostenerstattung ist sie auch von den Buchungsstellen als ausgedrucktes Dokument erhältlich.

Jedes neue Mitglied kann zunächst bis zu 3 Angebote kostenlos aufgeben. Wird der erste Aktivbeitrag bezahlt, dürfen jährlich bis zu 25 Angebote und Nachfragen kostenfrei aufgegeben werden. Darüber hinausgehende Markteinträge werden mit einer Markteintragsgebühr von 0,2 Verrechnungseinheiten pro Markteintrag und Veröffentlichungszeitraum berechnet. Die Gebühr teilen sich je zur Hälfte die lokale Buchungsstelle und die zuständige Clearingstelle. Markteinträge können an eine Buchungsstelle gerichtet oder direkt im Internet über ein Formular eingegeben werden.

Um die Marktliste möglichst aktuell zu halten, ist die Erscheinungsdauer von Markteinträgen begrenzt. Angebote erscheinen zunächst maximal für ein Jahr, Nachfragen werden höchstens ein halbes Jahr veröffentlicht. Das Erscheinen einzelner Markteinträge kann frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Frist um ein Jahr für Angebote und ein halbes Jahr für Nachfragen verlängert werden. Mitglieder mit einer E-Mail-Adresse werden rechtzeitig darüber informiert, zu welchem Zeitpunkt ihre Markteinträge ablaufen.

Der Verein Regiotauschnetz e.V. kann jederzeit Angebote und Nachfragen von der Veröffentlichung in seinem Informationssystem ohne Angabe von Gründen ausschließen, insbesondere wenn sie sittenwidrig oder in anderer Weise unzumutbar sind.

Jedes Mitglied, das seinen Aktivbeitrag bezahlt hat, erhält Zugang zur Mitgliederliste. Sie wird im passwortgeschützten Bereich im Internet veröffentlicht und ganz oder in Auszügen (z.B. beschränkt auf die Mitgliederadressen im lokalen Bereich oder auf neue Mitgliederadressen) per E-Mail einmal im Monat zugesandt. Die Mitgliederliste ist nach Postleitzahlen und Ort sowie nach Kontonummern (Kto.) geordnet. Zur Kontaktaufnahme mit einem inserierenden Mitglied orientiert man sich an der Postleitzahl und der Kontonummer des Markteintrags. Entsprechend ist die Kontaktadresse in der Mitgliederliste zu finden.

Eine weitere Möglichkeit des Informationsaustausches bietet auch die Mailingliste. Es handelt sich dabei um eine spezielle Yahoo-Group, die nur für Mitglieder des Vereins Regiotauschnetz e.V. zugänglich ist. Voraussetzung ist eine gültige E-Mail-Adresse, die in der Mitgliederliste ausgewiesen sein muss. Informationen über die Teilnahme werden neuen Mitgliedern automatisch zugeschickt und sind auch im Internet abrufbar.

Darüber hinaus bieten Veranstaltungen des Vereins wie z.B. Markttage, Stammtische oder Vorträge für Mitglieder die Gelegenheit, sich kennen zu lernen und Tausch-Kontakte zu knüpfen. Solche Veranstaltungen sollten daher möglichst immer mit einer Vorstellungsrunde verbunden sein.

Ist ein Tauschvorgang abgeschlossen, überreicht der/die Leistungsempfänger/in einen ausgefüllten Tausch-Scheck an den/die Leistungsgeber/in. Der ausgefüllte Tausch-Scheck kann bis zu maximal 3 Monate nach dem Ausstellungsdatum bei einer Buchungsstelle eingereicht werden, andernfalls verfällt der Anspruch auf Verbuchung. Der/die Leistungsempfänger/in kann auch einen Buchungsauftrag an eine Buchungsstelle oder an die zuständige Clearingstelle erteilen.

Zum Schutz vor Missbrauch wird den Mitgliedern empfohlen, bei ihnen persönlich nicht bekannten Tauschpartner/innen sich den Personalausweis vorzeigen zu lassen und die Personalausweisnummer auf dem ausgestellten Tausch-Scheck zu vermerken. Da die Tausch-Schecks keine Sicherheitsmerkmale enthalten, übernimmt der Verein Regiotauschnetz e.V. keinerlei Haftung bei etwaigem Missbrauch. Tritt ein solcher Fall jedoch ein, kann der Vorstand des Vereins gebeten werden, eine Klärung vorzunehmen und ggf. entsprechende Maßnahmen einzuleiten, sofern die Personalausweisnummer auf dem Tausch-Scheck vermerkt wurde.

Möchte der/die Leistungsgeber/in auf Nummer sicher gehen, kann er/sie von dem/der Leistungsempfänger/in eine terminierte Vorauszahlung verlangen. Der Betrag wird dann dem zahlenden Mitglied sofort von seinem Guthaben-Konto abgebucht, sofern dessen Guthaben dafür ausreicht. Das empfangende Mitglied bekommt zunächst eine Nachricht über die terminierte Vorauszahlung und inwieweit sie mit einem Guthaben getätigt werden kann. Der Betrag wird aber erst 3 Tage nach der festgesetzten Frist auf dem Empfänger-Konto gutgeschrieben, sofern keine Stornierung erfolgt ist. Bis zum Ablauf dieser Frist können beide Seiten den Buchungsauftrag stornieren. Der Stornoauftrag kann schriftlich oder mündlich gegenüber einer Buchungsstelle oder gegenüber der zuständigen Clearingstelle unter Angabe der Buchungsnummer (BNR) erfolgen. Im Falle einer Stornierung erhalten beide Seiten eine Nachricht per E-Mail (falls keine E-Mail-Adresse vorhanden ist, auch telefonisch), gegen die bis zu 3 Tage nach Erhalt der Nachricht Einspruch erhoben werden kann. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird die stornierte Vorauszahlung rückgängig gemacht.

Bis zu 25 Buchungsaufträge pro Konto und Jahr sind kostenfrei. Darüber hinaus wird eine Buchungsgebühr von 0,2 Verrechnungseinheiten pro Buchungsauftrag vom jeweils auftraggebenden (zahlenden) Mitglied erhoben. Die Gebühr teilen sich je zur Hälfte die lokale Buchungsstelle und die zuständige Clearingstelle. Buchungsaufträge können in Sammelschecks oder -listen zu einem Auftrag je Empfängerkonto zusammengefasst werden. In diesem Fall ist nur eine Buchungsgebühr je Empfängerkonto zu entrichten.

Die Mitglieder des Vereins Regiotauschnetz e.V. dürfen sich zwar untereinander in Verrechnungseinheiten verschulden, nicht jedoch gegenüber dem Tauschnetz. Forderungen und Verbindlichkeiten einzugehen, erfordert ein hohes Maß an persönlichem Vertrauen unter den Mitgliedern. Damit dieses Vertrauen möglichst nicht enttäuscht wird, werden neben den Adressdaten der Mitglieder auch Kontodaten wie Stand des Guthabens und Summe der Forderungen und der Verbindlichkeiten den anderen aktiven Mitgliedern zugänglich gemacht.

Jedes Mitglied ist verpflichtet vor einem Tauschgeschäft selbst an Hand der Mitgliederliste zu prüfen, ob der/die Tauschpartner/in über ein ausreichendes Verrechnungsguthaben verfügt oder ob möglicherweise eine Forderung eingegangen wird. Der Verein Regiotauschnetz e.V. übernimmt keinerlei Haftung für den Schaden, der durch Forderungsausfälle entsteht. Das betroffene Mitglied muss zunächst selbst versuchen, eine Forderung einzutreiben. Gelingt ihm dies wiederholt nicht oder ist ein Eintreiben nicht mehr möglich, kann der Vorstand um Unterstützung gebeten werden. Er kann behilflich sein, Schuldner an Hand der Personalausweisnummer ausfindig zu machen. Sollte dennoch ein Schuldenausgleich nicht mehr möglich sein, kann der Vorstand in Härtefällen auf Antrag einen Ausgleich bis zur Hälfte der Schadenssumme über das allgemeine Ausgleichskonto gewähren.

In Streitfragen zwischen Tauschpartner/innen kann zur Schlichtung des Streites zunächst ein/e Vertreter/in der lokalen Tauschgruppe eingeschaltet werden. Darüber hinaus kann auch der Vorstand des Vereins um Klärung einer Streitfrage gebeten werden.

Jedes Mitglied erhält bei Eintritt ein persönliches Guthaben- und ein Schulden-Konto („Zwei-Konten-System“) mit einer gemeinsamen Konto-Nummer (Kto.). Die Konto-Nummer ist bei allen Tauschvorgängen anzugeben. Bei regionalen oder überregionalen Tauschvorgängen müssen zusätzlich eine Tauschleitzahl (TLZ) und ggf. auch eine Länderkennzahl (LKZ) angegeben werden. Die TLZ entspricht der Postleitzahl des Wohnortes bzw. des Vereins- oder Firmensitzes (alternativ auch der Geschäftsstelle oder Filiale) des Mitglieds. Die Länderkennzahl entspricht der Telefonvorwahl ohne vorangestellte Nullen in Deutschland.

Auf dem Guthaben-Konto können nur Verrechnungseinheiten gebucht werden, die entweder geschöpft wurden (z.B. über das Systemkonto) oder vom Guthaben-Konto eines anderen Mitglieds stammen. Außer den Gemeinschaftskonten des Vereins dürfen Guthaben-Konten der Mitglieder zu keinem Zeitpunkt im Minus stehen. Das Guthaben-Konto ist in seiner Höhe begrenzt. Ist das Guthaben-Limit von 250, Verrechnungseinheiten zum Ende eines Quartals überschritten, erhöht sich der Aktivbeitrag um jeweils 1,– Verrechnungseinheit je angefangene 25,– Verrechnungseinheiten über dem Guthaben-Limit.

Die auf einem Guthaben-Konto verbuchten Verrechnungseinheiten stellen lediglich einen moralischen Anspruch auf eine Gegenleistung durch die Tauschgemeinschaft dar. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung besteht jedoch nicht. Guthaben können nicht in einer Landes- oder sonstigen Währung eingefordert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auf dem Schulden-Konto werden die Beträge in Verrechnungseinheiten gebucht, die weder geschöpft wurden noch von einem Guthaben-Konto eines anderen Mitglieds stammen, d.h. der Tausch-Scheck oder Buchungsauftrag ist nicht mit Verrechnungseinheiten gedeckt. Zahlungseingänge werden in diesem Fall als Forderung, Zahlungsausgänge als Verbindlichkeit gebucht. Schulden müssen die Mitglieder innerhalb eines Jahres ausgleichen. Kann dies nicht mit Dienst- oder Sachleistungen erfolgen, hat der Gläubiger frühestens nach Ablauf eines Jahres Anspruch auf Begleichung der Schulden in Geld. Die Frist beginnt ab dem Datum des Buchungsauftrags (Ausstellungsdatum des Tausch-Schecks oder Datum der Mitteilung eines Buchungsauftrags). Soll eine Schuld in Geld ausgeglichen werden, ist der Umrechnungskurs auf 1 zu 1 von Verrechnungseinheiten zum Euro festgelegt. Forderungen in Verrechnungseinheiten gegenüber dem Verein Regiotauschnetz e.V. sind grundsätzlich nicht in Geld einlösbar. Will ein Mitglied als Schuldner aus dem Verein austreten, hat er seine Schulden sofort zu begleichen.

Der Verein Regiotauschnetz e.V. möchte auch das Leihen und Schenken unter den Mitgliedern ermöglichen. Dazu wird ein Gemeinschaftskonto Leihen & Schenken (Kto. 1700) zur Verfügung gestellt. Buchungsaufträge an dieses Konto sind mit einer Angabe zu versehen, welchem Zweck bzw. Mitglied (Kto.) der Betrag zukommen soll. Der Buchungsauftrag kann zudem mit einer terminierten Rückzahlung versehen sein, sofern der Betrag nur verliehen und nicht verschenkt werden soll. Die Frist für die Rückzahlung beträgt maximal 1 Jahr und kann vier Wochen vor Ablauf um bis zu ein weiteres Jahr vom Verleiher verlängert werden. Nach Ablauf der Frist beginnt die Rückzahlung ggf. in Raten, soweit der/die Leihnehmer/in über ein ausreichendes Guthaben verfügt. Das Leihverhältnis besteht unmittelbar zwischen leihgebendem und leihnehmendem Mitglied. Der Verein Regiotauschnetz e.V. haftet nicht für dieses Leihverhältnis.

Mitglieder, die über eine E-Mail-Adresse verfügen, erhalten einmal im Monat einen Kontoauszug, der sie über die eingegangenen Buchungsaufträge und den aktuellen Stand des Guthabens sowie der Forderungen und Verbindlichkeiten informiert. Der Versand der Kontoauszüge erfolgt von der zuständigen Clearingstelle jeweils zu Beginn eines Monats, jedoch nicht später als zum 15. des Monats. Mitglieder ohne E-Mail-Adresse können sich von ihrer zuständigen Buchungsstelle einen Kontoauszug als Dokument gegen Kostenerstattung ausdrucken lassen.

Die Richtigkeit von Buchungen, die in einem Kontoauszug ausgewiesen werden, gilt von dem/der Kontoinhaber/in als bestätigt, wenn er/sie nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Zustellung des Kontoauszugs schriftlich widersprochen hat. Kann der Kontoauszug nicht direkt per E-Mail zugestellt werden, beginnt die Frist ab der Bereitstellung bei der Buchungsstelle der lokalen Tauschgruppe, der das Mitglied zugeordnet wurde. Der schriftliche Einspruch kann gegenüber der Buchungsstelle, ersatzweise auch gegenüber der Clearingstelle erfolgen. Bei Zustellung mit der Post ist das Datum des Poststempels maßgebend.

Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der Mitglieder. Der Verein Regiotauschnetz e.V. übernimmt weder eine Haftung für Steuerforderungen an die Mitglieder noch für deren Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen.

Die Verpflichtung Steuern zu zahlen, liegt bei denen, die einen steuerpflichtigen Handel betreiben. Der Verein Regiotauschnetz e.V. übernimmt keine Verantwortung dafür, wie und ob die Mitglieder steuerpflichtige Vorgänge gegenüber dem Finanzamt bzw. „geldwerte Leistungen“ gegenüber anderen Behörden ausweisen. Eine Steuerprüfung durch das Finanzamt ist nicht auszuschließen.

Haftungsausschluss: Der Verein Regiotauschnetz e.V. übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für den Wert, Zustand oder die Qualität der Waren und Dienstleistungen, die getauscht werden. Zudem ist es Sache der Mitglieder, darauf zu achten, dass nicht gegen standesrechtliche Bestimmungen einer Berufsgruppe verstoßen wird (z.B. Heilberufe, Steuerberatung, Handwerk etc.).

Die Mitglieder des Vereins Regiotauschnetz e.V. haben selbst zu klären, ob ihre Haftpflichtversicherung und/oder Unfallversicherung auch Schäden im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Tauschsystem abdeckt oder ob sie eine entsprechende Versicherung abschließen sollten. Der Verein Regiotauschnetz e.V. wird sich um Klärung der grundsätzlichen Fragen bemühen und entsprechende Empfehlungen herausgeben.

 4. Kooperation

Der Verein Regiotauschnetz e.V. möchte die Zusammenarbeit und das kooperative Verhalten zwischen den Mitgliedern fördern, aber auch die Kooperation mit anderen gemeinnützigen Organisationen anstreben. Dazu sollen unter anderem Projekte im sozialen, ökologischen, kulturellen und Bildungsbereich dienen. Finanziert werden sie aus den Schöpfungsrechten des Systemkontos. Der Vorstand des Vereins koordiniert die verschiedenen Projekte und kann Projektleiter/innen benennen und abberufen. Lokalversammlungen können Projektleiter/innen für ihre lokalen Projekte vorschlagen. Bei der Durchführung der Projekte sind stets die Satzungszwecke des Vereins zu beachten. Es dürfen keine anderen Zwecke verfolgt werden, als jene die in der Satzung stehen.

Der Verein Regiotauschnetz e.V. strebt ein weitgehend dezentral organisiertes Tauschnetz mit möglichst vielen lokalen Tauschgruppen an, die soviel Entscheidungsfreiheit wie möglich haben sollen. Allerdings gelten für alle Tauschgruppen einheitliche Rahmenrichtlinien, die vom Vorstand und der Regionalversammlung festgelegt werden.

Die Mitglieder des Vereins dürfen sich selbstverständlich jederzeit aus Eigeninitiative gemeinsam in kleineren oder größeren Gruppen treffen. Findet die Veranstaltung jedoch ohne Wissen und ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Vorstand statt, handelt jede/r auf eigene Verantwortung und Gefahr. Eine Haftung durch den Verein ist in diesem Fall ausgeschlossen. Für Vereinsveranstaltungen wird sich der Verein um eine Vereinshaftpflichtversicherung bemühen, die möglichst alle Veranstaltungen auch an verschiedenen Orten abdeckt.

Eine Lokalversammlung kann der Vorstand genehmigen, wenn dies mindestens 3 räumlich nahe beieinander wohnende Mitglieder wünschen. Die Veranstaltung muss mindestens 4 Wochen vorher durch Hinweis im allgemeinen Veranstaltungskalender des Vereins unter Angabe von Termin, Ort, Ansprechpartner/in und Verweis (Hyperlink) auf die Tagesordnung angekündigt werden. Über das Verfahren bei Anträgen und Beschlüssen sowie Protokollführung gibt die Satzung Auskunft.

Über die Einrichtung einer lokalen Tauschgruppe entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag von mindestens 7 Mitgliedern, die dieser lokalen Tauschgruppe beitreten wollen. Eine lokale Tauschgruppe muss mindestens eine/n Vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in als Ansprechpartner für die Mitglieder und für den Vorstand haben. Vertreter/in und Stellvertreter/in werden von der Lokalversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt und müssen vom Vorstand bestätigt werden. Eine lokale Tauschgruppe soll mindestens einmal im Jahr eine ordnungsgemäß einberufene Lokalversammlung abhalten, jedoch nicht öfter als einmal im Monat.

Die lokalen Tauschgruppen können ihren Namen frei wählen, sofern dieser Name einen Hinweis enthält, dass es sich um eine Ortsgruppe des Vereins Regiotauschnetz e.V. handelt. So könnte der Name z.B. lauten: „Tauschkreis Kandel im Verein ...“ oder „Tauschbörse Kandel – Ortsgruppe des Vereins ...“.

Die lokalen Tauschgruppen können in Lokalversammlungen Beschlüsse über alles fassen, was ausschließlich den lokalen Bereich betrifft. Insbesondere können sie die Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Markttage, Vorträge, Öffentlichkeitsarbeit, Info-Stände, Projekte und sonstige Maßnahmen vor Ort beschließen, soweit diese Maßnahmen mit den Satzungszwecken des Vereins vereinbar sind. Es können auch Anträge an den Vorstand und an die Regionalversammlung gerichtet werden. Ob auch Delegierte gewählt werden können, muss eine zukünftige Regionalversammlung entscheiden.

Ob die lokalen Tauschgruppen einen Anteil an den Mitgliedsbeiträgen in Euro des Vereins erhalten können, muss erst noch die Zukunft zeigen. Über 40 % der Schöpfungsrechte von zurzeit 100,– Verrechnungseinheiten je Mitglieds-Konto dürfen die lokalen Tauschgruppen unter Einhaltung der Satzung und der Tauschregeln selbst verfügen, sofern nicht der Vorstand oder die Regional­versammlung etwas Anderes beschließt. Die Nutzung der Schöpfungsrechte wird an der Höhe der Guthaben der Mitglieder einer lokalen Tauschgruppe gemessen.

Haben sich der lokalen Tauschgruppe mindestens 15 Mitglieder angeschlossen, kann sie auf einer Lokalversammlung über die Einrichtung einer eigenen Buchungsstelle entscheiden. Die Buchungsstelle muss vom Vorstand genehmigt und bei der nächstgelegenen Clearingstelle angemeldet werden. Mindestvoraussetzung für das Einrichten einer Buchungsstelle sind: Ein PC mit Internet-Zugang und ein Telefon mit Anrufbeantworter. Die Buchungsstelle sollte per E-Mail und zu festen Zeiten (z.B. einmal die Woche mittwochs von 19.00 bis 20.00 Uhr) auch persönlich oder telefonisch erreichbar sein. Die erfassten Daten werden einmal im Monat an die zuständige Clearingstelle versandt. Einzelheiten hierüber werden von der Clearingstelle und dem Vorstand festgelegt. Soweit Kosten entstehen, darf die Buchungsstelle z.B. für das Ausdrucken von Marktlisten oder Mitgliederlisten eine Kostenerstattung entweder in Geld oder in Verrechnungseinheiten verlangen. Die Lokalversammlung kann Richtlinien hierfür beschließen. Zudem kann sie darüber entscheiden, welcher Anteil aus den Aktivbeiträgen für das Führen der Buchungsstelle verwendet wird.

Möchte ein bereits bestehender Tauschring oder anderer Verein dem Verein Regiotauschnetz e.V. beitreten und das Informations- und Verrechnungssystem des Vereins nutzen, gibt es folgende Kooperationsmöglichkeiten:

a) Der Tauschring oder ein anderer Verein ist ein eigenständiger rechtsfähiger oder nicht rechtsfähiger Verein, der Einzelmitglied im Verein Regiotauschnetz e.V. wird. Beim nicht rechtsfähigen Verein (kein Zusatz „e.V.“) muss ein/e persönlich haftende/r Vertreter/in stellvertretend Mitglied werden. Der Tauschring oder ein anderer Verein zahlt nur einen Mitgliedsbeitrag in Euro und einen Aktivbeitrag. Er hat auch nur ein Guthaben- und Schuldenkonto im Verein Regiotauschnetz e.V.. Will der beitretende Verein dennoch allen seinen Mitgliedern die Verrechnung mit den Mitgliedern des Vereins Regiotauschnetz e.V. ermöglichen, muss er Folgendes beachten:


1. Die Verrechnung hat zu den Bedingungen des Vereins Regiotauschnetz e.V. zu erfolgen.

   2. Der beigetretene Verein darf nur Tausch-Schecks des Vereins Regiotauschnetz e.V. an seine Mitglieder weitergeben, die mit einer Deckungszusage versehen sind. Die maximale Deckungssumme ist auf den Tausch-Schecks deutlich zu vermerken und die Gültigkeit durch Unterschrift mindestens eines Vorstandsmitglieds oder bei einem nicht rechtsfähigen Verein durch Unterschrift der/des persönlich haftenden Vertreter/in zu garantieren. Die Gesamtsumme der Deckungszusage aller Tausch-Schecks darf die Summe des Guthabens des beigetretenen Vereins zu keinem Zeitpunkt überschreiten oder aber es muss zuvor Sicherheit dafür geleistet werden.

 

   3. Die Verrechnung mit den Mitgliedern des beigetretenen Vereins wird von diesem selbst erledigt, z.B. über ein Außenkonto.

b) Der Tauschring oder auch ein anderer Verein tritt mit allen seinen Mitgliedern dem Verein Regiotauschnetz e.V. bei. Für jedes Mitglied des beitretenden Vereins wird ein eigenes Guthaben- und Schuldenkonto geführt und die neuen Mitglieder erhalten die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Mitglieder im Verein Regiotauschnetz e.V. Der rechtlich eigenständige Verein kann mit dem Vorstand des Vereins Regiotauschnetz e.V. eine Pauschale über den Mitgliedsbeitrag in Euro vereinbaren, die in einer Summe überwiesen wird.

c) Ein anderer Tauschring oder Verein gibt seine Eigenständigkeit auf und bildet eine lokale Tauschgruppe im Verein Regiotauschnetz e.V. In diesem Fall gelten auch die gleichen Bedingungen wie bei einer lokalen Tauschgruppe.

 

Kandel/Pfalz, 13. Februar 2008

Der Verein ist seit 26.05.2008 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Landau/Pfalz, VR 30125 eingetragen. 

Kontaktadresse: Regiotauschnetz e.V., Michael Wünstel (1. Vorsitzender), Gartenstr. 28, 76770 Hatzenbühl,
Tel. 07275 913833, E-Mail: zentrale(a)regiotauschnetz.de, Internet: www.regiotauschnetz.de.