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Regiotauschnetz e.V. Tauschregeln |
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Der Mensch lebt nicht aus sich selbst heraus. Er hat Zeit seines Lebens Bedürfnisse, die er nur durch das Zusammenwirken mit anderen Menschen befriedigen kann. Wie sich diese Zusammenarbeit ausgestaltet, hängt eng mit den Bedingungen zusammen, unter denen die Menschen handeln. Diese Bedingungen werden nur zu einem Teil durch unveränderliche, natürliche Faktoren bestimmt. Ein wesentlicher Teil bestimmt der Mensch selbst, indem er sich eine (Wirtschafts-)Ordnung gibt und Regeln aufstellt. Auch ein Tauschsystem braucht solche Regeln, allerdings hat der Einzelne in einem überwiegend lokal orientierten Tauschsystem mehr Möglichkeiten Einfluss zu nehmen als in einer globalisierten Wirtschaftsordnung. Ein Wirtschaftssystem sollte sich den Bedürfnissen der Menschen anpassen und nicht umgekehrt. Hierin liegt die besondere Chance von Tauschsystemen.
Die hier vorliegenden „Tauschregeln“ sind eine Geschäftsordnung des Vereins Regiotauschnetz e.V. mit Sitz in Kandel / Pfalz. Sie regeln neben der Vereinssatzung die Vereins- und Tauschaktivitäten. Da der Verein Regiotauschnetz e.V. auch neue Konzepte umzusetzen versucht, wird immer wieder eine Anpassung dieser Regeln an die Praxis erforderlich sein. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung. Sollten einzelne Bestimmungen der Tauschregeln unwirksam sein, so wird die sinngemäße Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
1.
Organisation
Ein Tauschsystem steht vor der Herausforderung, die zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen seiner Teilnehmerinnen und Teilnehmer miteinander in Einklang zu bringen. Dies gilt um so mehr, wenn sich das Tauschsystem nicht mehr nur auf einen bestimmten Ort beschränken soll. Soll es dennoch richtig funktionieren, sind klare Organisationsstrukturen notwendig.
Der Verein Regiotauschnetz e.V. versteht sich als eine gemeinnützige Organisation, die regionale und lokale Vereins- und Tauschaktivitäten miteinander durch ein einheitliches Informations- und Verrechnungssystem vernetzt. Als Verein verfügt Regiotauschnetz e.V. über eine Satzung und einen gewählten Vorstand. Neben dem Vorstand sind die Regionalversammlung und die Lokalversammlungen der Ortsgruppen bzw. der lokalen Tauschgruppen weitere Entscheidungsorgane des Vereins.
Die Satzung bildet als Vereinsverfassung die Grundlage für alle Entscheidungen im Verein Regiotauschnetz e.V. Sie enthält alle wesentliche Angaben über den Zweck, die Mitgliedschaft und die Organe des Vereins. Neben der Satzung dient eine spezielle Geschäftsordnung, die hier vorliegenden Tauschregeln, als weitere wichtige Entscheidungsgrundlage. Über Änderungen der Satzung und der Tauschregeln entscheidet die Regionalversammlung. Der Vorstand darf Änderungen der Tauschregeln vornehmen, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen. Das Verfahren dafür ist in der Satzung festgelegt.
Der Vorstand führt als ausführendes Organ die Geschäfte des Vereins. Er besteht laut Satzung aus mindestens 3 Personen und wird von der Regionalversammlung gewählt. Die Regionalversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan des Vereins. Sie findet mindestens einmal jährlich statt und entscheidet über alle wesentlichen Vorgänge im Verein. Die Lokalversammlungen dienen als Entscheidungsorgan von Mitgliedern, die räumlich nahe beieinander wohnen und eine lokale Tauschgruppe bilden. Laut Satzung können Lokalversammlungen Beschlüsse fassen, die vor allem den lokalen Bereich betreffen.
Jedes Mitglied wird beim Eintritt einer lokalen Tauschgruppe zugeordnet. Das Mitglied kann aber jederzeit seine lokale Tauschgruppe frei wählen. Lokale Tauschgruppen können gebildet werden, wenn mindestens 7 Mitglieder sich zu solch einer Tauschgruppe zusammenschließen. Es soll aber nicht mehr als eine Gruppe an einem Ort oder in einem Ortsteil geben.
Der Verein Regiotauschnetz e.V. unterhält ein Informations- und Verrechnungssystem, das auf einer netzwerkartigen Struktur mit Clearing- und Buchungsstellen aufbaut. Grundlage für die Verrechnung von Dienst- und Sachleistungen im Verein ist eine Tauschwährung.
Die Tauschwährung stellt eine künstliche Verrechnungseinheit (VE) dar. Ihr Name kann von den lokalen Tauschgruppen frei gewählt werden, untersteht jedoch ansonsten den einheitlichen Bedingungen des Verrechnungs- bzw. Tauschsystems des Vereins. Wurde kein eigener Name gewählt, gilt die Bezeichnung „Talent“ (abgekürzt: „Tt.“). Die Verrechnungseinheiten stellen ein Tauschmittel dar, das von der Tauschgemeinschaft dem Einzelnen als Anerkenntnis seiner erbrachten Leistung bei Einhaltung der Bedingungen (Satzung und Tauschregeln) zum Zwecke des Eintauschens einer Gegenleistung überlassen wird. Einen Anspruch auf eine solche Gegenleistung kann es jedoch nicht geben. Zwischen der Tauschwährung und der offiziellen Währung besteht kein unmittelbares Verhältnis, dennoch wird bei Waren und gewerblichen Dienstleistungen ein Umrechnungskurs von 1 zu 1 zum Euro empfohlen.
Buchungsstellen
werden von einer lokalen Tauschgruppe geführt und befinden sich möglichst in der Nähe der Mitglieder.
Sie erfassen Daten wie Mitgliederadressen, Markteinträge und Buchungsaufträge
mit Hilfe eines Computers. Diese Daten werden in regelmäßigen Abständen
einer Clearingstelle elektronisch übermittelt und dort weiterverarbeitet.
Die Clearingstelle
überträgt alle eingehenden Adressdaten, Markteinträge und Buchungsaufträge
in eine Datenbank und erstellt aus den zusammengefassten Daten fertige Adress-
und Marktlisten sowie Kontoauszüge. Die aufbereiteten Daten werden den Mitgliedern
entweder direkt (sofern sie über eine E-Mail-Adresse verfügen) zugesandt oder
können von der nächstgelegenen Buchungsstelle als ausgedrucktes Dokument gegen
Kostenerstattung abgeholt werden. Die Buchungsstellen bekommen ebenfalls fertige
Adress-, Markt- und Buchungslisten zugesandt.
Durch weitgehende Transparenz der Entscheidungsstrukturen und Beteiligungsmöglichkeiten soll die Mitwirkung der Mitglieder an der Verwirklichung der Vereinszwecke erleichtert werden. Die Aufgaben des Vereins werden daher in einem Organisationsplan zusammengefasst, der im passwortgeschützten Bereich im Internet den Mitgliedern zugänglich ist. Der Organisationsplan wird vom Vorstand verwaltet und enthält alle geplanten Vereinsaktivitäten, die vom Vorstand, von der Regionalversammlung und von den Lokalversammlungen beschlossen wurden. Er enthält eine Beschreibung der Aufgaben, eventuell Termine, Ort und die Namen derjenigen, die sich zur Erfüllung der Aufgabe bereit erklärt haben. Der Organisationsplan dient als Grundlage für die Abrechnung von Organisationsaufgaben über die Gemeinschaftskonten. Jede Organisationsaufgabe ist mit einer Organisationsnummer (ONR) versehen. Sie muss zwingend für die Abrechnung über die Gemeinschaftskonten angegeben werden.
Veranstaltungen des Vereins werden in einem Veranstaltungskalender im Internet veröffentlicht, der ganz oder in Auszügen (z.B. beschränkt auf nur die lokalen und regionalen Veranstaltungen) auch per E-Mail versandt werden kann.
Zu den Gemeinschaftskonten des Vereins zählen das Systemkonto und die Projektkonten sowie sonstige Verwaltungs- und Sonderkonten. Angaben über den Stand und den Verlauf sowie über Einnahmen und Ausgaben dieser Gemeinschaftskonten werden in einem Geschäftsbericht im passwortgeschützten Bereich im Internet regelmäßig veröffentlicht.
Der Verein Regiotauschnetz e.V. verfolgt gemeinnützige Zwecke. Der Verwaltungsaufwand des Tauschnetzes soll dabei so gering wie möglich gehalten werden, damit ein möglichst großer Teil der Einnahmen in Verrechnungseinheiten unmittelbar sozialen, ökologischen, kulturellen und Bildungsprojekten zufließen kann. Diese Projekte sollen dazu dienen, das mitverantwortliche Handeln des Einzelnen vor Ort zu unterstützen. Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert, sich an diesen Projekten zu beteiligen.
2.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein Regiotauschnetz e.V. ist für jede natürliche oder juristische Person möglich, die bereit ist die Satzung und die Tauschregeln des Vereins anzuerkennen. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters, der die Haftung übernimmt. Bei nicht rechtsfähigen Vereinen muss ein(e) persönlich haftende(r) Vertreter/in stellvertretend die Mitgliedschaft erklären. Bei juristischen Personen wie im Handelsregister eingetragene Firmen oder im Vereinsregister eingetragene Vereine ist der Eintrag zu nennen.
Für den Eintritt
in den Verein Regiotauschnetz e.V. ist
ein Aufnahmeantrag
schriftlich auszufüllen, der entweder an eine Buchungsstelle oder direkt an die
Geschäftsstelle des Vereins gerichtet werden kann. Der Aufnahmeantrag kann auch
auf elektronischem Wege über das Anmeldeformular auf der Homepage des Vereins
erfolgen. Dem Antrag ist eine Kopie
des Personalausweises (Vorderseite mit Personalausweisnummer
genügt) beizufügen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Er gilt
als angenommen, wenn eine Aufnahmebestätigung erfolgt.
Mit
dem Eintritt in den Verein Regiotauschnetz e.V. erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass seine Adress-
und Kontodaten (Daten des Tauschring-Kontos) sowie Markteinträge
in einer Datenbank elektronisch verwaltet und zum Zweck der Kontaktaufnahme an
andere Mitglieder weitergegeben werden. Dazu werden Vor- und Nachname, ggf.
Titel, Postanschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse sowie die
Nummer des Tauschring-Kontos (Kto.), der Guthaben-Stand und die Forderungen und
Verbindlichkeiten in der Datenbank gespeichert und in Adresslisten
wiedergegeben. In der Datenbank werden zusätzlich das Geburtsdatum, der
Geburtsort und die Personalausweisnummer sowie alle Buchungen der Mitglieder
gespeichert. Die Adresslisten werden per E-Mail versandt und in einem
passwortgeschützten Bereich im Internet veröffentlicht. Adresslisten können
je nach Bedarf auch nur in Auszügen, z.B. beschränkt auf den lokalen Bereich
oder auf neue Mitglieder, per E-Mail versandt werden.
Die
Adress- und Kontodaten der Mitglieder unterliegen dem
Datenschutz.
Die Mitglieder dürfen diese Daten ausschließlich nur zur Kontaktaufnahme und
zur Anbahnung von Tauschgeschäften oder sonstigen Vereinsaktivitäten unter
Beachtung der Satzung und der Tauschregeln
verwenden und nicht an Dritte weitergeben. Adressdaten werden bis zu 2 Jahre
nach dem Ausscheiden eines Mitglieds gespeichert, Buchungen bis zu 10 Jahre.
Der Austritt
aus dem Verein Regiotauschnetz e.V. erfolgt durch die schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand,
durch Ausschluss, durch den Tod einer natürlichen Person oder durch den Verlust
der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen. Die Austrittserklärung kann an
eine Buchungsstelle oder an die Geschäftsstelle des Vereins gerichtet werden.
Die Kündigungsfrist
beträgt 3 Monate zum Ende eines Quartals, d.h. zum 31.03., 30.06., 30.09. oder
31.12. eines Jahres. Das Mitglied verpflichtet sich mit seiner Austrittserklärung
dazu, ab diesem Zeitpunkt keine Tausch-Schecks mehr auszustellen, sofern es
nicht mehr über ein ausreichendes Verrechnungsguthaben auf seinem
Guthaben-Konto verfügt.
Das
Mitglied verpflichtet sich ab dem Zeitpunkt der Austrittserklärung zum
sofortigen Ausgleich von
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Mitgliedern und gegenüber
dem Verein, sofern es sich nicht um Beitragsverbindlichkeiten handelt. Kann dies
nicht mit Dienst- oder Sachleistungen erfolgen, ist der Ausgleich in Geld
vorzunehmen.
Schwere
Verstöße gegen die Satzung und gegen die „Tauschregeln“ des Vereins sowie
vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung des Vereins oder anderer
Mitglieder können den Ausschluss
aus dem Verein zur Folge haben. Das Ausschlussverfahren ist in der Satzung
festgelegt.
Die
Beendigung der Mitgliedschaft führt zum Verfall
eines verbleibenden Verrechnungsguthabens
und ausstehender Forderungen des Mitglieds zu Gunsten des allgemeinen
Ausgleichskontos des Vereins, sofern das Mitglied nicht zuvor etwas Anderes
bestimmt hat. In diesem Fall muss das Mitglied spätestens zusammen mit seiner
Austrittserklärung einen entsprechenden Buchungsauftrag erteilen. Eine
Auszahlung von Verrechnungseinheiten in Geld ist generell ausgeschlossen.
Beitragsverbindlichkeiten in Verrechnungseinheiten werden dem Mitglied bei
Austritt erlassen.
Das
allgemeine Ausgleichskonto
(Kto. 1950) wird vom Vorstand verwaltet und dient der Absicherung von möglichen
Forderungsausfällen. Mitglieder, die nicht mehr mit dem Ausgleich ihrer
Forderungen rechnen können, können zur Abwendung von Härten auf Antrag bis
zur Hälfte ihres Schadens von diesem Ausgleichskonto ersetzt bekommen.
Eine
Vereinsauflösung
des Vereins Regiotauschnetz e.V. kann
laut Satzung nur von 3/4 aller Mitglieder beschlossen werden, wobei die
Zustimmung schriftlich eingeholt werden kann. Sollte das Verrechnungssystem des
Vereins eines Tages beendet werden, verfallen alle Guthaben in
Verrechnungseinheiten sowie die entsprechenden Schulden des Vereins gegenüber
seinen Mitgliedern. Forderungen und Verbindlichkeiten unter den Mitgliedern
bleiben jedoch auch nach Beendigung des Vereins bestehen und können in diesem
Fall ohne Einhaltung einer Frist eingefordert werden.
Jedes
Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag
in Euro zu zahlen. Dieser beträgt 10,– Euro für Einzelpersonen, Gruppen
(Paare, Familien) und juristische Personen. Geringverdienende (Studenten,
Rentner, Arbeitslose und andere Personen mit wenig Geld) zahlen einen
verminderten Beitrag von 5,– Euro pro Jahr. Der Mitgliedsbeitrag in Euro wird
zu Beginn der Mitgliedschaft und danach zum Anfang eines jeden Jahres fällig.
Beginnt die Mitgliedschaft ab Oktober eines Jahres, gilt der Beitrag auch für
das nächste Jahr. Der Mitgliedsbeitrag in Euro kann auf Antrag ganz oder
teilweise auch in Verrechnungseinheiten bezahlt werden. Über den Antrag
entscheidet der Vorstand.
Neben dem Mitgliedsbeitrag in Euro ist zusätzlich ein Aktivbeitrag zu entrichten. Mitglieder unter 18 Jahren zahlen den halben Aktivbeitrag. Dieser Aktivbeitrag kann entweder in Verrechnungseinheiten an das Systemkonto des Vereins bezahlt oder direkt als Organisations- oder Projektarbeit geleistet werden. Er wird pro Quartal jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres erhoben. Für neue Mitglieder beginnt die Beitragserhebung erst ab dem darauffolgenden Quartal, wenn sie Einnahmen von insgesamt mindestens 20,– Verrechnungseinheiten auf ihrem Guthaben-Konto erzielt haben.
Kann
ein Mitglied den Aktivbeitrag mangels eingehender Verrechnungseinheiten nicht
entrichten, wird dieser als Beitragsverbindlichkeit gegenüber dem Systemkonto
des Vereins notiert, jedoch höchstens bis zur Höhe eines Aktivbeitrags. Bei
eingehenden Verrechnungseinheiten werden Beitragsverbindlichkeiten gegenüber
anderen Verbindlichkeiten zuerst beglichen.
Über
die Höhe des Aktivbeitrags
entscheidet die Regionalversammlung. Zurzeit gilt ein Aktivbeitrag von
mindestens 10,– Verrechnungseinheiten für Erwachsene und 5,–
Verrechnungseinheiten für Jugendliche unter 18 Jahren. Paare und Familien mit
einem Tauschnetz-Konto zahlen nur einen Aktivbeitrag. Zudem gibt es ein Guthaben-Limit
von 250,– Verrechnungseinheiten. Wird diese Grenze zum Ende eines
Quartals überschritten, erhöht sich der Aktivbeitrag je angefangene 25,–
Verrechnungseinheiten über dem Guthaben-Limit zusätzlich um 1,–
Verrechnungseinheit. Z.B. wird bei einem Guthaben von 300,–
Verrechnungseinheiten zum Ende eines Quartals ein Aktivbeitrag von 12,–
Verrechnungseinheiten zu Beginn des folgenden Quartals berechnet.
Kann ein Mitglied auf Grund von Alter, Behinderung, Krankheit oder aus
familiären Gründen (Betreuung von Kindern unter 12 Jahren, Pflege von Angehörigen)
bei gleichzeitig Einnahmen von weniger als 50,– Verrechnungseinheiten pro
Vierteljahr keinen Aktivbeitrag leisten, kann der Vorstand über eine Beitragsbefreiung
entscheiden.
Die
Verfolgung seiner Vereinszwecke finanziert der Verein Regiotauschnetz
e.V. überwiegend durch sein Verrechnungssystem. Dazu erhält das Systemkonto (Kto.
1000) einen Überziehungsrahmen bzw. so genannte „Schöpfungsrechte“.
Über die Höhe der Schöpfungsrechte entscheidet die Regionalversammlung.
Zurzeit darf das Systemkonto je eingerichtetes Mitglieds-Konto bis zu 100,–
Verrechnungseinheiten ins Minus gehen.
Der vierteljährliche Aktivbeitrag der Mitglieder wird vom Systemkonto
eingezogen und dient unmittelbar der Schuldentilgung.
Das Systemkonto geht folglich mit seinen Ausgaben für die Erfüllung der
Vereinszwecke in Vorleistung. Die so entstandenen Schulden werden anschließend
von den Tauschnetz-Mitgliedern über ihren Aktivbeitrag wieder abgetragen, so
dass alle Mitglieder für die Dauer ihrer Mitgliedschaft an der Erfüllung der
Vereinszwecke beteiligt werden, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die
Zwecke verfolgt wurden.
Der Verein Regiotauschnetz e.V. darf entsprechend den Beschlüssen des
Vorstandes und der Regionalversammlung den Projektkonten
Soziales (Kto. 1100), Umwelt
(Kto. 1200), Kultur
(Kto. 1300) und Bildung
(Kto. 1500) Guthaben aus den Schöpfungsrechten des Systemkontos gutschreiben,
auch wenn die Mitglieder die dadurch entstandenen Schulden durch ihren
Aktivbeitrag wieder abtragen müssen.
Da die Tauschnetz-Mitglieder ihren Aktivbeitrag nur bezahlen können, wenn sie
über ein ausreichendes Guthaben verfügen, werden die Schulden des Systemkontos
mit der Zahl der Mitglieder zwangsläufig steigen müssen. Im Umkehrschluss
bedeutet dies, dass bei wachsender Mitgliederzahl die Schulden des Systemkontos
auch nicht getilgt zu werden brauchen. Lediglich bei sinkender Mitgliederzahl müssen
die Ausgaben des Systemkontos gegenüber den Einnahmen verringert werden, um die
Schulden abbauen und die geringeren Schöpfungsrechte einhalten zu können.
Die Schöpfungsrechte des Systemkontos sollen zu 1/3 (20 %) für regionale und
zu 2/3 (40 %) für lokale Aufgaben genutzt werden. Weitere 40 % der Schöpfungsrechte
sollen nach Möglichkeit als Mindestreserve
für etwaige Sonderfälle ungenutzt bleiben.
Die lokalen Tauschgruppen dürfen bis zu 40 % der Schöpfungsrechte des
Systemkontos für die Bezahlung von Organisations- oder Projektarbeit ihrer
eigenen Mitglieder verwenden. Dazu gehören z.B. lokale
Aufgaben wie das Organisieren von Ortstreffen, die Öffentlichkeitsarbeit
vor Ort, die Betreuung der eigenen Mitglieder und die Verwaltung der eigenen
Buchungsstelle. Ausgabebeschlüsse für Leistungen von Mitgliedern anderer
Tauschgruppen bedürfen vorab der Zustimmung durch den Vorstand oder durch die
Regionalversammlung.
Übernehmen lokale Tauschgruppen darüber hinaus auch regionale
Aufgaben, die vom Vorstand oder von der Regionalversammlung
beschlossen wurden, dürfen sie insgesamt bis zu 60 % der Schöpfungsrechte
nutzen.
Die Nutzung der Schöpfungsrechte wird an Hand der Höhe der Guthaben der
Mitglieder einer lokalen Tauschgruppe errechnet. Verfügen die Mitglieder einer
Tauschgruppe im Durchschnitt ein Guthaben von 40,– Verrechnungseinheiten,
ist die 40-Prozent-Grenze
bereits erreicht. Steigen die Guthaben auf durchschnittlich 60,–
Verrechnungseinheiten, ist die 60-Prozent-Grenze
erreicht.
Übersteigen durch die Ausgaben einer lokalen Tauschgruppe die Guthaben der
Mitglieder dieser Tauschgruppe die 40-Prozent- oder gar die 60-Prozent-Grenze,
werden alle weiteren lokalen Ausgaben über eine prozentuale
Umlage-Quote auf die Guthaben der Mitglieder dieser lokalen
Tauschgruppe zu Beginn des folgenden Quartals umgelegt. Davon ausgenommen sind
Ausgaben, die vom Vorstand oder von der Regionalversammlung beschlossen
werden.
Haben z.B. die Mitglieder einer lokalen Tauschgruppe lediglich lokale Aufgaben
erfüllt und dadurch bzw. durch den Zufluss von Verrechnungseinheiten aus
anderen Tauschgruppen im Durchschnitt ein Guthaben von 40,–
Verrechnungseinheiten erreicht, dürfen keine weiteren lokalen Ausgaben von der
Lokalversammlung mehr beschlossen werden. Die lokalen Schöpfungsrechte
erweitern sich allerdings, wenn weitere Mitglieder für die lokale Tauschgruppe
geworben werden. Zudem führt die Einziehung des vierteljährlichen
Aktivbeitrags ebenfalls wieder zu freiwerdenden Schöpfungsrechten, weil sich
dadurch die Guthaben der Mitglieder verringern. Auch der Abfluss von
Verrechnungseinheiten an Mitglieder anderer Tauschgruppen erhöht die freien Schöpfungsrechte
für die lokale Tauschgruppe. Lokale Tauschgruppen, die in ihrer Mitgliederzahl
nicht mehr wachsen, müssen sich auf Dauer aus den Einnahmen des Aktivbeitrags
ihrer Mitglieder finanzieren (Prinzip der Nachhaltigkeit).
Übersteigen die Gesamtausgaben des Tauschnetzes die Schöpfungsrechte des
Systemkontos (Zustand der Überschöpfung),
sind die Mehrausgaben zu Beginn des folgenden Quartals mit einer prozentualen
Umlage-Quote auf Guthaben aller Tauschnetz-Mitglieder
umzulegen.
Jedes
Mitglied hat Anspruch darauf, seinen Aktivbeitrag auch in Organisations-
oder Projektarbeit
zu leisten. Mögliche Aufgaben sind dem Organisationsplan des Vereins zu
entnehmen, der im passwortgeschützten Bereich im Internet veröffentlicht wird.
Der Organisationsplan kann auch ganz oder in Auszügen per E-Mail zugesandt
werden. Neben den Lokalversammlungen kann auch der Vorstand lokale
Organisationsaufgaben direkt vergeben.
Der
Verein Regiotauschnetz e.V.
kann seine
Zwecke nur durch möglichst viele aktive Mitglieder verfolgen. Dazu müssen auch
neue Mitglieder geworben werden. Die beste Mitgliederwerbung ist diejenige durch
Mitglieder. Auf diese Weise kommen neue Mitglieder in den Verein, die von
vorneherein über Kontakte verfügen und deren Angebote und Nachfragen auch
besser zum bestehenden Tauschmarkt passen. Um die Mitgliederwerbung
durch Mitglieder zu fördern, gibt es eine Art „Werbeprämie“:
Das werbende Mitglied erhält die beiden ersten gezahlten Aktivbeiträge eines
geworbenen neuen Mitglieds, es sei denn, das neue Mitglied wurde im Zusammenhang
mit bezahlten Aktivitäten (Veranstaltungen, Vorträge, Verwaltung etc.) des
Vereins Regiotauschnetz e.V. geworben. Bei einem Aktivbeitrag von
10,- Verrechnungseinheiten pro Vierteljahr sind das 20,- Verrechnungseinheiten,
sofern das neue Mitglied über entsprechende Einnahmen verfügt. Wichtig ist
also, dass das neue Mitglied auch aktiv am Tauschnetz teilnimmt und seinen
Aktivbeitrag bezahlt.
Nur
wer seinen Aktivbeitrag geleistet hat, erhält Zugang
zum passwortgeschützten Bereich für Mitglieder im Internet und darf
Kontaktadressen anderer Mitglieder erhalten.
3.
Tauschen
Über
das Informations- und Verrechnungssystem des Vereins können sowohl
Dienstleistungen als auch Waren getauscht werden. Angebote und Nachfragen sind für die Mitglieder nicht bindend, sondern freibleibend und
unverbindlich. Die Tauschpartner/innen handeln allein unter sich aus, wann und
wie eine Leistung zu erbringen ist.
Bei Dienstleistungen
empfehlen wir als Richtwert 10,– Verrechnungseinheiten pro Stunde, sofern es
sich um einfache, nicht professionell bzw. gewerblich erbrachte Leistungen
handelt. Dieser Richtwert gilt als vereinbart, wenn vor einem Tauschvorgang
nichts Anderes ausgemacht wurde. Grundsätzlich können aber die
Tauschpartner/innen den Tauschpreis selbst frei aushandeln. Dies muss vor dem
Erbringen einer Dienstleistung geschehen. Ferner ist auch vorab zu klären, ob
Euro-Anteile z.B. für Materialkosten oder Fahrgeld zu zahlen sind. Euro-Kosten
können nicht über das Verrechnungssystem verbucht werden. Möchte der/die
Anbieter/in einer Dienstleistung von vorneherein vom Richtwert von 10,–
Verrechnungseinheiten pro Stunde abweichen, muss dies aus seinem/ihrem Angebot
deutlich hervorgehen. Es reicht dabei aus, wenn das Angebot z.B. unter einer
Rubrik „Gewerblich“ erscheint. In diesem Fall kann der/die Anbieter/in auch
einen Euro-Anteil für seine Leistung verlangen, jedoch darf der
Verrechnungsanteil nicht weniger als 10 % betragen.
Bei Waren,
die innerhalb des Tauschnetzes angeboten werden, empfehlen wir einen
Umrechnungskurs von 1 zu 1 zum Euro, d.h. ein Euro entspricht einer Verrechnungseinheit.
Aber auch hier gilt, dass der Tauschpreis zwischen den Tauschpartner/innen frei
ausgehandelt werden kann. Grundsätzlich verantwortlich für den Tauschpreis
sind die Tauschpartner. Der Mindestanteil an Verrechnungseinheiten soll nicht
weniger als 10 % betragen.
Ausschluss
von Geldgeschäften: Die Nutzung
der Einrichtungen und Veranstaltungen des Vereins Regiotauschnetz
e.V. darf nicht dazu benutzt werden, um reine Geldgeschäfte
anzubahnen oder darüber abzuwickeln.
Angebote
und Nachfragen der Mitglieder werden in einer Marktliste
veröffentlicht, die auch Nicht-Mitgliedern u.a. über das Internet zugänglich
gemacht wird. In der Marktliste erscheinen neben dem Titel (wird hervorgehoben)
und laufendem Text auch Angaben zu Postleitzahl und Ort des Anbieters sowie eine
Anzeigennummer (ANR). In den Marktlisten nur für Mitglieder erscheint zusätzlich
auch die Kontonummer (Kto.) des Inserenten. Die Marktliste wird je nach Bedarf
mindestens einmal im Monat aktualisiert. Sofern das Mitglied über eine
E-Mail-Adresse verfügt, kann die aktuelle Marktliste ganz oder in Auszügen
(z.B. beschränkt auf die Markteinträge im lokalen Bereich oder auf neue
Markteinträge) per E-Mail zugesandt werden. Gegen Kostenerstattung ist sie auch
von den Buchungsstellen als ausgedrucktes Dokument erhältlich.
Jedes
neue Mitglied kann zunächst bis zu 3 Angebote kostenlos aufgeben. Wird der
erste Aktivbeitrag bezahlt, dürfen jährlich bis zu 25 Angebote und Nachfragen
kostenfrei aufgegeben werden. Darüber hinausgehende Markteinträge werden mit
einer Markteintragsgebühr
von 0,2 Verrechnungseinheiten pro Markteintrag und Veröffentlichungszeitraum
berechnet. Die Gebühr teilen sich je zur Hälfte die lokale Buchungsstelle und
die zuständige Clearingstelle. Markteinträge können an eine Buchungsstelle
gerichtet oder direkt im Internet über ein Formular eingegeben werden.
Um
die Marktliste möglichst aktuell zu halten, ist die Erscheinungsdauer
von Markteinträgen begrenzt. Angebote erscheinen zunächst maximal für ein
Jahr, Nachfragen werden höchstens ein halbes
Jahr veröffentlicht. Das Erscheinen einzelner Markteinträge kann frühestens 4
Wochen vor Ablauf der Frist um ein Jahr für Angebote und ein halbes Jahr für
Nachfragen verlängert werden. Mitglieder mit einer E-Mail-Adresse werden
rechtzeitig darüber informiert, zu welchem Zeitpunkt ihre Markteinträge
ablaufen.
Der
Verein Regiotauschnetz
e.V. kann jederzeit Angebote und Nachfragen von
der Veröffentlichung in seinem Informationssystem ohne Angabe von Gründen
ausschließen, insbesondere wenn sie sittenwidrig oder in anderer Weise
unzumutbar sind.
Jedes
Mitglied, das seinen Aktivbeitrag bezahlt hat, erhält Zugang zur Mitgliederliste.
Sie wird im passwortgeschützten Bereich im Internet veröffentlicht und ganz
oder in Auszügen (z.B. beschränkt auf die Mitgliederadressen im lokalen
Bereich oder auf neue Mitgliederadressen) per E-Mail einmal im Monat zugesandt.
Die Mitgliederliste ist nach Postleitzahlen und Ort sowie nach Kontonummern (Kto.)
geordnet. Zur Kontaktaufnahme
mit einem inserierenden Mitglied orientiert man sich an der Postleitzahl und der
Kontonummer des Markteintrags. Entsprechend ist die Kontaktadresse in der
Mitgliederliste zu finden.
Eine
weitere Möglichkeit des Informationsaustausches bietet auch die Mailingliste.
Es handelt sich dabei um eine spezielle Yahoo-Group, die nur für Mitglieder des
Vereins Regiotauschnetz e.V. zugänglich
ist. Voraussetzung ist eine gültige E-Mail-Adresse, die in der Mitgliederliste
ausgewiesen sein muss. Informationen über die Teilnahme werden neuen
Mitgliedern automatisch zugeschickt und sind auch im Internet abrufbar.
Darüber
hinaus bieten Veranstaltungen des Vereins wie z.B. Markttage,
Stammtische oder Vorträge für Mitglieder die Gelegenheit, sich kennen zu
lernen und Tausch-Kontakte zu knüpfen. Solche Veranstaltungen sollten daher möglichst
immer mit einer Vorstellungsrunde verbunden sein.
Ist
ein Tauschvorgang abgeschlossen, überreicht der/die Leistungsempfänger/in
einen ausgefüllten Tausch-Scheck
an den/die Leistungsgeber/in. Der ausgefüllte Tausch-Scheck kann bis zu maximal
3 Monate nach dem Ausstellungsdatum bei einer Buchungsstelle eingereicht werden,
andernfalls verfällt der Anspruch auf Verbuchung. Der/die Leistungsempfänger/in
kann auch einen Buchungsauftrag an eine Buchungsstelle oder an die zuständige
Clearingstelle erteilen.
Zum Schutz
vor Missbrauch wird den Mitgliedern empfohlen, bei ihnen persönlich
nicht bekannten Tauschpartner/innen sich den Personalausweis vorzeigen zu lassen
und die Personalausweisnummer auf dem ausgestellten Tausch-Scheck zu vermerken.
Da die Tausch-Schecks keine Sicherheitsmerkmale enthalten, übernimmt der Verein
Regiotauschnetz e.V. keinerlei Haftung
bei etwaigem Missbrauch. Tritt ein solcher Fall jedoch ein, kann der Vorstand
des Vereins gebeten werden, eine Klärung vorzunehmen und ggf. entsprechende Maßnahmen
einzuleiten, sofern die Personalausweisnummer auf dem Tausch-Scheck vermerkt
wurde.
Möchte
der/die Leistungsgeber/in auf Nummer sicher gehen, kann er/sie von dem/der
Leistungsempfänger/in eine terminierte
Vorauszahlung verlangen. Der Betrag wird dann dem zahlenden
Mitglied sofort von seinem Guthaben-Konto abgebucht, sofern dessen Guthaben dafür
ausreicht. Das empfangende Mitglied bekommt zunächst eine Nachricht über die
terminierte Vorauszahlung und inwieweit sie mit einem Guthaben getätigt werden
kann. Der Betrag wird aber erst 3 Tage nach der festgesetzten Frist auf dem Empfänger-Konto
gutgeschrieben, sofern keine Stornierung erfolgt ist. Bis zum Ablauf dieser
Frist können beide Seiten den Buchungsauftrag stornieren. Der Stornoauftrag
kann schriftlich oder mündlich gegenüber einer Buchungsstelle oder gegenüber
der zuständigen Clearingstelle unter Angabe der Buchungsnummer (BNR) erfolgen.
Im Falle einer Stornierung erhalten beide Seiten eine Nachricht per E-Mail
(falls keine E-Mail-Adresse vorhanden ist, auch telefonisch), gegen die
bis zu 3 Tage nach Erhalt der Nachricht Einspruch erhoben werden kann. Nach
Ablauf der Einspruchsfrist wird die stornierte Vorauszahlung rückgängig
gemacht.
Bis
zu 25 Buchungsaufträge
pro Konto und Jahr sind kostenfrei. Darüber hinaus wird eine Buchungsgebühr
von 0,2 Verrechnungseinheiten pro Buchungsauftrag vom jeweils auftraggebenden (zahlenden) Mitglied erhoben.
Die Gebühr teilen sich je zur Hälfte die lokale Buchungsstelle und die zuständige
Clearingstelle. Buchungsaufträge
können in
Sammelschecks oder -listen zu einem Auftrag je Empfängerkonto zusammengefasst
werden. In diesem Fall ist nur eine Buchungsgebühr je Empfängerkonto zu
entrichten.
Die
Mitglieder des Vereins Regiotauschnetz e.V.
dürfen sich zwar untereinander in Verrechnungseinheiten verschulden, nicht
jedoch gegenüber dem Tauschnetz. Forderungen und Verbindlichkeiten einzugehen,
erfordert ein hohes Maß an persönlichem Vertrauen
unter den Mitgliedern. Damit dieses Vertrauen möglichst nicht enttäuscht wird,
werden neben den Adressdaten der Mitglieder auch Kontodaten wie Stand des
Guthabens und Summe der Forderungen und der Verbindlichkeiten den anderen
aktiven Mitgliedern zugänglich gemacht.
Jedes
Mitglied ist verpflichtet vor einem Tauschgeschäft selbst an Hand der
Mitgliederliste zu prüfen, ob der/die Tauschpartner/in über ein ausreichendes
Verrechnungsguthaben verfügt oder ob möglicherweise eine Forderung eingegangen
wird. Der Verein
Regiotauschnetz e.V.
übernimmt keinerlei Haftung für den Schaden, der durch Forderungsausfälle
entsteht. Das betroffene
Mitglied muss zunächst selbst versuchen, eine Forderung einzutreiben. Gelingt
ihm dies wiederholt nicht oder ist ein Eintreiben nicht mehr möglich, kann der
Vorstand um Unterstützung gebeten werden. Er kann behilflich sein, Schuldner an
Hand der Personalausweisnummer ausfindig zu machen. Sollte dennoch ein
Schuldenausgleich nicht mehr möglich sein, kann der Vorstand in Härtefällen
auf Antrag einen Ausgleich bis zur Hälfte der Schadenssumme über das
allgemeine Ausgleichskonto gewähren.
In
Streitfragen zwischen Tauschpartner/innen kann zur Schlichtung
des Streites zunächst ein/e Vertreter/in der lokalen Tauschgruppe eingeschaltet
werden. Darüber hinaus kann auch der Vorstand des Vereins um Klärung einer
Streitfrage gebeten werden.
Jedes Mitglied erhält bei Eintritt ein persönliches Guthaben- und ein Schulden-Konto („Zwei-Konten-System“) mit einer gemeinsamen Konto-Nummer (Kto.). Die Konto-Nummer ist bei allen Tauschvorgängen anzugeben. Bei regionalen oder überregionalen Tauschvorgängen müssen zusätzlich eine Tauschleitzahl (TLZ) und ggf. auch eine Länderkennzahl (LKZ) angegeben werden. Die TLZ entspricht der Postleitzahl des Wohnortes bzw. des Vereins- oder Firmensitzes (alternativ auch der Geschäftsstelle oder Filiale) des Mitglieds. Die Länderkennzahl entspricht der Telefonvorwahl ohne vorangestellte Nullen in Deutschland.
Auf
dem Guthaben-Konto können
nur Verrechnungseinheiten gebucht werden, die entweder geschöpft wurden (z.B.
über das Systemkonto) oder vom Guthaben-Konto eines anderen Mitglieds stammen.
Außer den Gemeinschaftskonten des Vereins dürfen Guthaben-Konten der
Mitglieder zu keinem Zeitpunkt im Minus stehen. Das Guthaben-Konto ist in seiner
Höhe begrenzt. Ist das Guthaben-Limit
von 250,–
Verrechnungseinheiten zum Ende eines Quartals
überschritten, erhöht sich der Aktivbeitrag
um
jeweils 1,– Verrechnungseinheit je angefangene 25,– Verrechnungseinheiten über
dem Guthaben-Limit.
Die
auf einem Guthaben-Konto verbuchten Verrechnungseinheiten stellen lediglich
einen moralischen Anspruch auf eine
Gegenleistung durch die Tauschgemeinschaft dar. Ein Anspruch auf eine bestimmte
Gegenleistung besteht jedoch nicht. Guthaben können nicht in einer Landes- oder
sonstigen Währung eingefordert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auf
dem Schulden-Konto
werden die Beträge in Verrechnungseinheiten gebucht, die weder geschöpft
wurden noch von einem Guthaben-Konto eines anderen Mitglieds stammen, d.h. der
Tausch-Scheck oder Buchungsauftrag ist nicht mit Verrechnungseinheiten gedeckt.
Zahlungseingänge werden in diesem Fall als Forderung, Zahlungsausgänge als
Verbindlichkeit gebucht. Schulden müssen die Mitglieder innerhalb eines Jahres
ausgleichen. Kann dies nicht mit Dienst- oder Sachleistungen erfolgen, hat der
Gläubiger frühestens nach Ablauf eines Jahres Anspruch auf Begleichung der
Schulden in Geld. Die Frist beginnt ab dem Datum des Buchungsauftrags
(Ausstellungsdatum des Tausch-Schecks oder Datum der Mitteilung eines
Buchungsauftrags). Soll eine Schuld in Geld ausgeglichen werden, ist der
Umrechnungskurs auf 1 zu 1 von Verrechnungseinheiten
zum Euro festgelegt. Forderungen in Verrechnungseinheiten gegenüber dem Verein Regiotauschnetz
e.V. sind grundsätzlich nicht in Geld einlösbar. Will ein Mitglied
als Schuldner aus dem Verein austreten, hat er seine Schulden sofort zu
begleichen.
Der
Verein Regiotauschnetz e.V. möchte auch das Leihen
und Schenken unter den Mitgliedern ermöglichen. Dazu wird ein
Gemeinschaftskonto Leihen & Schenken (Kto. 1700) zur Verfügung gestellt.
Buchungsaufträge an dieses Konto sind mit einer Angabe zu versehen, welchem
Zweck bzw. Mitglied (Kto.) der Betrag zukommen soll. Der Buchungsauftrag kann
zudem mit einer terminierten Rückzahlung versehen sein, sofern der Betrag nur
verliehen und nicht verschenkt werden soll. Die Frist für die Rückzahlung beträgt
maximal 1 Jahr und kann vier Wochen vor Ablauf um bis zu ein weiteres
Jahr vom Verleiher verlängert werden. Nach Ablauf der Frist beginnt die Rückzahlung
ggf. in Raten, soweit der/die Leihnehmer/in über ein ausreichendes Guthaben
verfügt. Das Leihverhältnis besteht unmittelbar zwischen leihgebendem und
leihnehmendem Mitglied. Der Verein Regiotauschnetz
e.V. haftet nicht für
dieses Leihverhältnis.
Mitglieder,
die über eine E-Mail-Adresse verfügen, erhalten einmal im Monat einen Kontoauszug,
der sie über die eingegangenen Buchungsaufträge und den aktuellen Stand des
Guthabens sowie der Forderungen und Verbindlichkeiten informiert. Der Versand
der Kontoauszüge erfolgt von der zuständigen Clearingstelle jeweils zu Beginn
eines Monats, jedoch nicht später als zum 15. des Monats. Mitglieder ohne
E-Mail-Adresse können sich von ihrer zuständigen Buchungsstelle einen
Kontoauszug als Dokument gegen Kostenerstattung ausdrucken lassen.
Die Richtigkeit
von Buchungen, die in einem Kontoauszug ausgewiesen werden, gilt von
dem/der Kontoinhaber/in als bestätigt, wenn er/sie nicht innerhalb einer Frist
von 6 Wochen nach Zustellung des Kontoauszugs schriftlich widersprochen hat.
Kann der Kontoauszug nicht direkt per E-Mail zugestellt werden, beginnt die
Frist ab der Bereitstellung bei der Buchungsstelle der lokalen Tauschgruppe, der
das Mitglied zugeordnet wurde. Der schriftliche Einspruch kann gegenüber der
Buchungsstelle, ersatzweise auch gegenüber der Clearingstelle erfolgen. Bei
Zustellung mit der Post ist das Datum des Poststempels maßgebend.
Die
Regelung der steuerlichen und
sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der
Mitglieder. Der Verein Regiotauschnetz e.V.
übernimmt weder eine Haftung für Steuerforderungen an die Mitglieder noch für
deren Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen.
Die
Verpflichtung Steuern zu zahlen, liegt bei denen, die einen steuerpflichtigen
Handel betreiben. Der Verein Regiotauschnetz e.V.
übernimmt keine Verantwortung dafür, wie und ob die Mitglieder
steuerpflichtige Vorgänge gegenüber dem Finanzamt bzw. „geldwerte
Leistungen“ gegenüber anderen Behörden ausweisen. Eine Steuerprüfung durch
das Finanzamt ist nicht auszuschließen.
Haftungsausschluss:
Der Verein Regiotauschnetz e.V. übernimmt
keine Garantie oder Zusicherung für den Wert, Zustand oder die Qualität der
Waren und Dienstleistungen, die getauscht werden. Zudem ist es Sache der
Mitglieder, darauf zu achten, dass nicht gegen standesrechtliche Bestimmungen
einer Berufsgruppe verstoßen wird (z.B. Heilberufe, Steuerberatung, Handwerk
etc.).
Die Mitglieder des Vereins Regiotauschnetz e.V. haben selbst zu klären, ob ihre Haftpflichtversicherung und/oder Unfallversicherung auch Schäden im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Tauschsystem abdeckt oder ob sie eine entsprechende Versicherung abschließen sollten. Der Verein Regiotauschnetz e.V. wird sich um Klärung der grundsätzlichen Fragen bemühen und entsprechende Empfehlungen herausgeben.
4.
Kooperation
Der
Verein Regiotauschnetz e.V. möchte
die Zusammenarbeit und das kooperative Verhalten zwischen den Mitgliedern fördern,
aber auch die Kooperation mit anderen gemeinnützigen Organisationen anstreben.
Dazu sollen unter anderem Projekte
im sozialen, ökologischen, kulturellen und Bildungsbereich dienen. Finanziert werden sie
aus den Schöpfungsrechten des Systemkontos. Der Vorstand des Vereins koordiniert die verschiedenen Projekte und
kann Projektleiter/innen benennen und abberufen. Lokalversammlungen können
Projektleiter/innen für ihre lokalen Projekte vorschlagen. Bei der Durchführung
der Projekte sind stets die Satzungszwecke des Vereins zu beachten. Es dürfen
keine anderen Zwecke verfolgt werden, als jene die in der Satzung stehen.
Der
Verein Regiotauschnetz e.V. strebt ein
weitgehend dezentral organisiertes Tauschnetz mit möglichst vielen lokalen
Tauschgruppen an, die soviel Entscheidungsfreiheit wie möglich haben sollen.
Allerdings gelten für alle Tauschgruppen einheitliche Rahmenrichtlinien, die
vom Vorstand und der Regionalversammlung festgelegt werden.
Die
Mitglieder des Vereins dürfen sich selbstverständlich jederzeit aus
Eigeninitiative gemeinsam in kleineren oder größeren Gruppen treffen. Findet
die Veranstaltung jedoch ohne Wissen und ohne ausdrückliche Genehmigung durch
den Vorstand statt, handelt jede/r auf eigene Verantwortung und Gefahr. Eine
Haftung durch den Verein ist in diesem Fall ausgeschlossen. Für
Vereinsveranstaltungen wird sich der Verein um eine Vereinshaftpflichtversicherung
bemühen, die möglichst alle Veranstaltungen auch an verschiedenen Orten
abdeckt.
Eine
Lokalversammlung
kann der Vorstand genehmigen, wenn dies mindestens 3 räumlich nahe beieinander
wohnende Mitglieder wünschen. Die Veranstaltung muss mindestens 4 Wochen vorher
durch Hinweis im allgemeinen Veranstaltungskalender des Vereins unter Angabe von
Termin, Ort, Ansprechpartner/in und Verweis (Hyperlink) auf die Tagesordnung
angekündigt werden. Über das Verfahren bei Anträgen und Beschlüssen sowie
Protokollführung gibt die Satzung Auskunft.
Über
die Einrichtung einer lokalen
Tauschgruppe entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag
von mindestens 7 Mitgliedern, die dieser lokalen Tauschgruppe beitreten wollen.
Eine lokale Tauschgruppe muss mindestens eine/n Vertreter/in und eine/n
Stellvertreter/in als Ansprechpartner für die Mitglieder und für den Vorstand
haben. Vertreter/in und Stellvertreter/in
werden von der Lokalversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt und müssen
vom Vorstand bestätigt werden. Eine lokale Tauschgruppe soll mindestens einmal
im Jahr eine ordnungsgemäß einberufene Lokalversammlung abhalten, jedoch nicht
öfter als einmal im Monat.
Die
lokalen Tauschgruppen können ihren Namen
frei wählen, sofern dieser Name einen Hinweis enthält, dass es sich um eine
Ortsgruppe des Vereins Regiotauschnetz e.V. handelt. So könnte der Name z.B. lauten: „Tauschkreis Kandel im Verein ...“
oder „Tauschbörse Kandel – Ortsgruppe des Vereins ...“.
Die
lokalen Tauschgruppen können in Lokalversammlungen Beschlüsse
über alles fassen, was ausschließlich den lokalen Bereich betrifft. Insbesondere
können sie die Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Markttage,
Vorträge, Öffentlichkeitsarbeit, Info-Stände, Projekte und sonstige Maßnahmen
vor Ort beschließen, soweit diese Maßnahmen mit den Satzungszwecken des
Vereins vereinbar sind. Es können auch Anträge an den Vorstand und an die Regionalversammlung
gerichtet werden. Ob auch Delegierte gewählt werden können,
muss eine zukünftige Regionalversammlung entscheiden.
Ob die lokalen Tauschgruppen einen Anteil an den Mitgliedsbeiträgen in Euro des Vereins erhalten können, muss erst noch die Zukunft zeigen. Über 40 % der Schöpfungsrechte von zurzeit 100,– Verrechnungseinheiten je Mitglieds-Konto dürfen die lokalen Tauschgruppen unter Einhaltung der Satzung und der Tauschregeln selbst verfügen, sofern nicht der Vorstand oder die Regionalversammlung etwas Anderes beschließt. Die Nutzung der Schöpfungsrechte wird an der Höhe der Guthaben der Mitglieder einer lokalen Tauschgruppe gemessen.
Haben
sich der lokalen Tauschgruppe mindestens 15 Mitglieder angeschlossen, kann sie
auf einer Lokalversammlung über die Einrichtung einer eigenen Buchungsstelle
entscheiden. Die Buchungsstelle muss vom Vorstand genehmigt und bei der nächstgelegenen
Clearingstelle angemeldet werden. Mindestvoraussetzung für das Einrichten einer
Buchungsstelle sind: Ein PC mit Internet-Zugang und ein Telefon mit
Anrufbeantworter. Die
Buchungsstelle sollte per E-Mail und zu festen Zeiten (z.B. einmal die Woche
mittwochs von 19.00 bis 20.00 Uhr) auch persönlich oder telefonisch erreichbar
sein. Die erfassten Daten werden einmal im Monat an die zuständige
Clearingstelle versandt. Einzelheiten hierüber werden von der Clearingstelle
und dem Vorstand festgelegt. Soweit Kosten entstehen, darf die Buchungsstelle
z.B. für das Ausdrucken von Marktlisten oder Mitgliederlisten eine Kostenerstattung
entweder in Geld oder in Verrechnungseinheiten verlangen. Die Lokalversammlung
kann Richtlinien hierfür beschließen. Zudem kann sie darüber entscheiden,
welcher Anteil aus den Aktivbeiträgen für das Führen der Buchungsstelle
verwendet wird.
Möchte
ein bereits bestehender Tauschring oder anderer Verein dem Verein Regiotauschnetz
e.V. beitreten und das Informations- und Verrechnungssystem des
Vereins nutzen, gibt es folgende Kooperationsmöglichkeiten:
a) Der Tauschring oder ein anderer Verein ist ein eigenständiger rechtsfähiger oder nicht rechtsfähiger Verein, der Einzelmitglied im Verein Regiotauschnetz e.V. wird. Beim nicht rechtsfähigen Verein (kein Zusatz „e.V.“) muss ein/e persönlich haftende/r Vertreter/in stellvertretend Mitglied werden. Der Tauschring oder ein anderer Verein zahlt nur einen Mitgliedsbeitrag in Euro und einen Aktivbeitrag. Er hat auch nur ein Guthaben- und Schuldenkonto im Verein Regiotauschnetz e.V.. Will der beitretende Verein dennoch allen seinen Mitgliedern die Verrechnung mit den Mitgliedern des Vereins Regiotauschnetz e.V. ermöglichen, muss er Folgendes beachten:
1. Die Verrechnung hat zu den Bedingungen des Vereins Regiotauschnetz
e.V. zu erfolgen.
2. Der beigetretene Verein darf nur Tausch-Schecks des Vereins Regiotauschnetz e.V. an seine Mitglieder weitergeben, die mit einer Deckungszusage versehen sind. Die maximale Deckungssumme ist auf den Tausch-Schecks deutlich zu vermerken und die Gültigkeit durch Unterschrift mindestens eines Vorstandsmitglieds oder bei einem nicht rechtsfähigen Verein durch Unterschrift der/des persönlich haftenden Vertreter/in zu garantieren. Die Gesamtsumme der Deckungszusage aller Tausch-Schecks darf die Summe des Guthabens des beigetretenen Vereins zu keinem Zeitpunkt überschreiten oder aber es muss zuvor Sicherheit dafür geleistet werden.
3. Die Verrechnung mit den Mitgliedern
des beigetretenen Vereins wird von diesem selbst erledigt, z.B. über ein Außenkonto.
b)
Der Tauschring oder auch ein anderer Verein tritt mit allen seinen Mitgliedern
dem Verein Regiotauschnetz e.V. bei. Für
jedes Mitglied des beitretenden Vereins wird ein eigenes Guthaben- und
Schuldenkonto geführt und die neuen Mitglieder erhalten die gleichen Rechte und
Pflichten wie alle anderen Mitglieder im Verein Regiotauschnetz
e.V. Der rechtlich eigenständige Verein kann mit dem Vorstand des
Vereins Regiotauschnetz e.V. eine
Pauschale über den Mitgliedsbeitrag in Euro vereinbaren, die in einer Summe überwiesen
wird.
c) Ein anderer Tauschring oder Verein gibt seine Eigenständigkeit auf und bildet eine lokale Tauschgruppe im Verein Regiotauschnetz e.V. In diesem Fall gelten auch die gleichen Bedingungen wie bei einer lokalen Tauschgruppe.
Kandel/Pfalz, 13. Februar 2008
Der
Verein ist seit 26.05.2008 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Landau/Pfalz,
VR 30125 eingetragen.
Kontaktadresse:
Regiotauschnetz e.V., Michael Wünstel (1. Vorsitzender), Gartenstr. 28, 76770
Hatzenbühl,
Tel. 07275 913833, E-Mail: zentrale(a)regiotauschnetz.de,
Internet: www.regiotauschnetz.de.